AGB  ·  Datenschutz  ·  Impressum  







Anmelden
Nützliche Links
Registrieren
Zurück Delphi-PRAXiS Programmierung allgemein Programmieren allgemein Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Thema durchsuchen
Ansicht
Themen-Optionen

Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

Ein Thema von ichbins · begonnen am 17. Nov 2005 · letzter Beitrag vom 8. Jun 2007
 
alzaimar
(Moderator)

Registriert seit: 6. Mai 2005
Ort: Berlin
4.956 Beiträge
 
Delphi 2007 Enterprise
 
#11

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 7. Nov 2006, 16:59
Sooo, wie war doch gleich das Thema?

Ach ja Haftung...

Wenn Du etwas 'nach bestem Wissen und Gewissen' bastelst und es anderen Leuten zur freien Verfügung stellst, bist Du auf der sicheren Seite. Eigentlich ist es ganz einfach. Die Gerichte haben schon einigermaßen verstanden, das Software ab einem gewissen Komplexitätsgrad per se nicht fehlerfrei ist. Die juristischen Feinheiten, ob Freeware nun ein Produkt ist, oder nicht, sind zwar im Detail sicherlich wichtig, aber nicht, wenn man eine grundsätzliche Betrachtung in Angriff nimmt.


Hier ein Vergleich:
Ich koche eine Riesenschüssel Nudeln mit Tomatensosse (Nach bestem Wissen und Gewissen) und stelle Sie auf den Marktplatz und schreibe "Bedient Euch".

1. Jemand frisst zu viel-> Magenverstimmung -> selber Schuld.
2. Jemand frisst, ist leider allergisch auf das Erdnussöl, kriegt Pickel -> selber Schuld.
3. Ich schreibe eine Inhaltsangabe ("Enthält kein Erdnussöl") und Punkt 2 tritt ein -> Arglistige Täuschung
4. Ich schütte einfach 10Gramm Capsaicin (Chilliextrakt ) rein und die Leute röcheln -> Arglistige Täuschung (aber lustig )

etc.

Im deutschen Recht gelten i.A. die Maximen: "Nach Bestem Wissen und Gewissen" , "Auf Treu und Glauben" sowie das Prinzip der Vermeidung einer "arglistigen Täuschung".

Du kannst Lizenzbestimmungen schreiben, wie Du willst. Das schützt Dich nicht vor dem Verstoß gegen diese Maximen. Andererseits kannst Du auf sämtliche Bestimmungen verzichten. Solange du ordendlich programmiert hast und keine delikaten Operationen ("ShellExec ('Format C:')") verwendest, musst Du dir keine Sorgen machen.

Und wenn Du einen HD-Optimierer schreibst und bei jeder Operation einen Warnhinweis anzeigst(natürlich mit der Möglichkeit des Abbruchs), kannst Du in zivilisierten Ländern (also NICHT in den USA ) nicht belangt werden, denn Du handelst ja "nach bestem Wissen und Gewissen" und überträgst die Verantwortung an den Anwender.

Ob Du Ärger bekommen kannst, hängt also ganz davon ab, WAS du verschenkst und eben WIE Du programmierst.

[meine Meinung]
Dessenungeachtet frage ich mich, wozu ich eine Lizenz für etwas Geschenktes benötige. Dann müsste ja jeder arme Schlucker, dem ich einen Euro schenke, erstmal einer Lizenzbestimmung zustimmen... So ein Blödsinn.

Wenn Du mir etwas schenkst, kann ich damit machen, was ich will. Punkt. Aus. Feierabend. Entweder so, oder behalte es. Ich will doch bei Etwas, was mir geschenkt wird, nicht ständig nachdenken müssen, ob ich das jetzt darf, oder nicht. Aber das ist, wie gesagt nur ...
[/meine Meinung]

Ach und noch etwas zu der Lizenzvereinbarung, die hier diskutiert wird: Wozu die GROSSBUCHSTABEN? Damit wird eine Klausel auch nicht "rechtswirksamer", sieht nur ... unprofessionell ... aus.
"Wenn ist das Nunstruck git und Slotermeyer? Ja! Beiherhund das Oder die Flipperwaldt gersput!"
(Monty Python "Joke Warefare")
  Mit Zitat antworten Zitat
 


Forumregeln

Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Gehe zu:

Impressum · AGB · Datenschutz · Nach oben
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:12 Uhr.
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz