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Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

Ein Thema von ichbins · begonnen am 17. Nov 2005 · letzter Beitrag vom 8. Jun 2007
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tigerman33

Registriert seit: 30. Jul 2005
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Delphi 2005 Professional
 
#31

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 19. Nov 2005, 18:18
Virus ist klar, aber was ist mit Software, deren zweck es ist, mit solch haarigen Sachen wie z.B. format zu hantieren? Wie sieht das da dann mit Haftungsausschluss aus?
Christian
Der Computer hilft mir, Probleme zu lösen, die ich ohne Computer nicht hätte.
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ichbins

Registriert seit: 9. Jul 2005
Ort: Hohenaltheim
1.001 Beiträge
 
Delphi 2005 Personal
 
#32

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 19. Nov 2005, 18:35
Wenn du den User darauf hinweist, dass das Programm sowas tun soll, dann musst du nicht haften.
wenn du jetzt aber einen festplatten-schredder hast, der dich zuerst zweimal frägt: WIRKLICH? dann darf der User sich nicht beschweren wenn was kaputt ist...

Im Falle eines Programmierfehlers, aufgrund dessen die WIRKLICH?-Abfrage ausfällt, kommt es eben darauf an ob der Fehler beabsichtigt war.
Michael Enßlin
Ich, der ich weiß, mir einzubilden, dass ich weiß, nichts zu wissen, weiß, dass ich nichts weiß.
Sokrates
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Klaus-B.Schmidt

Registriert seit: 2. Apr 2004
Ort: Braunschweig
65 Beiträge
 
Delphi 2005 Personal
 
#33

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 31. Mai 2006, 14:46
Hallo, ich spiele nun seit einiger zeit mit dem Gedanke, meine Programme als Freeware zum Download anzubieten, nur bin ich mir nicht schlüssig, ob eine Lizenz benötigt wird, und ob sie so (siehe unten) verständlich und RICHTIG verstanden werden kann (und natürliich rechtwirksamkeit hat).

Code:
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an dritte akzeptiert der Benutzer dise Lizenzwereinbarung

1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ
Der Autor diese Programmes, welches Freeware ist, sichert ihnen eine zeitlich uneingeschränkte kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind:
-Die Software wird für nichtkomerzielle Zwecke genutzt
-Bei einsatz in Schulen/öffentlichen Einrichtungen ist der Autor unter den angegebenen Kontaktdaten zu Fragen
Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, so könne sie das Programm dreißig(30) Tage unverbindlich Testen (Einsatz für Komerzielle Zwecke mit Autor abklären).
Im rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizentnehmer" keinen Anspruch auf techniche Unterstützung.

2.WEITERGABE
Sie sind berechtigt, diese Software in unveränderten Zustand an dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme ist, dass sie keinem komerziellen Programm beigelegt werden darf.
Die Weitergabe über Heft-CD's von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre wünschenswert).

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Ihnen ist nicht Gestattet, diese Software rückzuentwickeln, dekompillieren oder ähnliche Sachen, die Quellcode sichtbar und/oder das Programm verändern zu verwenden.

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES
Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedekt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DEISES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EIGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN ALLER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN. SOLLTEN DRE HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT GELTEN (ANDERE LÄNDER), SO SIND EVENTUELLE SCHADENSERSTAZANSPRÜCHE AUF
DIE EVTL. ENTRICHTETE LIZENZGEBÜR BESCHRÄNKT

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Alle Rechte vorbehalten.

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www: [url]http://url.zum.autor/[/url]
Karsten
MfG
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OldGrumpy

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941 Beiträge
 
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#34

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 7. Nov 2006, 12:01
Auch wenn das jetzt pingelig erscheint, aber als erstes solltest Du mal die Rechtschreibfehler korrigieren. So ein Text ist immer auch ein Aushängeschild, und auch wenn Sachen wie der Deppenapostroph inzwischen Mode geworden sind, muss man sich ja nicht schon direkt mit der Lizenz als Depp outen, oder?

Ansonsten sind einige Formulierungen hakelig, umständlich und teilweise auch missverständlich. Z.B. "Bei Einsatz in Schulen ist der Autor zu fragen." Das ist Kaugummi Besser sowas wie "Für den Einsatz in Schulen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen." (Habs jetzt etwas verkürzt wiedergegeben, aber der Sinn wird denke ich mal klar...)

"Stattgeben" steht hier übrigens mit Dativ, und was Heft-CDs o.ä. angeht, würde ich noch die Bitte um Zusendung eines Beleg-Exemplars mit aufnehmen. Ist immer nett zu sehen, wie die eigene Software in der Presse so ankommt - ohne sich die Hefte alle selber kaufen zu müssen

Aufpassen solltest Du beim häufigen Pronomina-Einsatz, sowas ist Gift in einem Lizenztext, da es die Formulierungen teilweise missverständlich macht. Es ist kein Verbrechen, stets "die Software" statt "sie" zu schreiben. Übers Knie gebrochene Zwangsverdeutschungen wie "rückentwickeln", was auch noch unfreiwillig komisch ist, solltest Du streichen. In Maßen sind technische Fachbegriffe durchaus als feststehende Begriffe zu begreifen und zu verwenden (hier also reverse-engineering).

Nochmal, es geht mir nicht um Korinthenkackerei, aber solche Texte sollten so fehlerfrei wie möglich sein.

Über die rechtliche Wirksamkeit kann man dennoch immer geteilter Meinung sein. Hierzulande setzen Richter schon voraus, dass man in der Lage ist, sich richtig rum aufs Klo zu setzen, in Amiland z.B. gibts hingegen wieder ganz andere Ansichten. Deswegen gibts da dann Warnhinweise wie "Mikrowelle nicht zum Trocknen von Tieren oder Kleinkindern verwenden" oder "heisser Kaffee kann Verbrühungen verursachen" (vgl. Rechtstreit McDonalds gegen Frau die sich am heissen Kaffee verbrennt). Hundertprozentige Sicherheit für alle Fälle wirst Du nie erreichen können, notfalls musst Du das Programm halt einfach für Dich behalten, wenn Du solche Bedenken hast. Im Allgemeinen sollten Hinweise dass der Betrieb auf eigene Gefahr geschieht, aber durchaus hinreichend sein.

Edit: Sorry fürs Ausgraben dieser Threadleiche. Hatte den über die Suche gefunden und das letzte Postdatum falsch gelesen
"Tja ja, das Ausrufezeichen... Der virtuelle Spoiler des 21. Jahrhunderts, der Breitreifen für die Datenautobahn, die k3wle Sonnenbrille fürs Usenet. " (Henning Richter)
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OregonGhost

Registriert seit: 8. Jun 2002
Ort: Lübeck
1.216 Beiträge
 
Delphi 3 Professional
 
#35

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 7. Nov 2006, 12:34
Ich hoffe, dass das weitere Hervorholen dieses Threads meinerseits kein Problem darstellt, denn ich habe eine ergänzende Frage.
Zitat:
Angenommen ich stell mein Programm zum Download (mit deutschem oder meinethalben auch englischem EULA), und ein Franzose lädt sich das runter, zerschießt seinen Computer damit. Kann er mich jetzt verklagen oder nicht?
Ist nicht der Firmensitz automatisch auch Gerichtstand, so dass ein von mir bzw. meiner in Deutschland ansässigen Firma veröffentlichtes Programm nur nach deutschem Recht auseinander genommen werden darf? Sprich, die im vorigen Beitrag erwähnten falsch herum auf dem Klo sitzenden Amerikaner können mir nichts anhaben, außer sie verklagen mich in Deutschland, wo mich aber das deutsche Recht vor den meisten dämlichen Anklagen, wie man sie immer wieder aus Amerika hört, schützt?
Oregon Ghost
---
Wenn NULL besonders groß ist, ist es fast schon wie ein bisschen eins.
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Balu der Bär
(Gast)

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#36

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 7. Nov 2006, 13:19
Hier mal eine überarbeitete Version, wie ich sie gerne in meinem Programm einsetzen wollte:
Zitat:
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.

1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ
Der Autor dieses Programmes, welches Freeware ist, sichert dem Anwender eine zeitlich uneingeschränkte, kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt
- Für den Einsatz in Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen

Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen (auch hier muss der kommerzielle Einsatz mit dem Autor vorher abgesprochen werden).
Im Rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizenznehmer" keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in einem ausschließlich unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme bildet hier die Beilegung zu anderweitigen kommerziellen Projekten.
Der Weitergabe per Heft-CD's von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird hiermit ausdrücklich stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre aber wünschenswert).
Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor der Software.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln, dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar und/oder das Programm verändern.

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES
Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder
nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später
verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorname Nachname
eMail: mail@zum.autor
www: http://url.zum.autor/
Ist somit rechtlich alles geklärt oder muss ich sonst noch etwas beachten?
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Benutzerbild von H4ndy
H4ndy

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Ort: Chemnitz
515 Beiträge
 
Delphi XE3 Professional
 
#37

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 7. Nov 2006, 16:22
"Heft-CD's" < Deppenapostroph (Ich würde vllt. von "als Heftbeilage" o.ä. sprechen).
Bei "rückzuentwickeln" würde ich wie schon OldGrumpy den englischen Original-Begriff verwenden (Reverse-Engineering).

Sonst finde ichs gut.
Manuel
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Balu der Bär
(Gast)

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#38

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 7. Nov 2006, 16:46
Ok habs angepasst, besten Dank.
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alzaimar
(Moderator)

Registriert seit: 6. Mai 2005
Ort: Berlin
4.956 Beiträge
 
Delphi 2007 Enterprise
 
#39

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 7. Nov 2006, 16:59
Sooo, wie war doch gleich das Thema?

Ach ja Haftung...

Wenn Du etwas 'nach bestem Wissen und Gewissen' bastelst und es anderen Leuten zur freien Verfügung stellst, bist Du auf der sicheren Seite. Eigentlich ist es ganz einfach. Die Gerichte haben schon einigermaßen verstanden, das Software ab einem gewissen Komplexitätsgrad per se nicht fehlerfrei ist. Die juristischen Feinheiten, ob Freeware nun ein Produkt ist, oder nicht, sind zwar im Detail sicherlich wichtig, aber nicht, wenn man eine grundsätzliche Betrachtung in Angriff nimmt.


Hier ein Vergleich:
Ich koche eine Riesenschüssel Nudeln mit Tomatensosse (Nach bestem Wissen und Gewissen) und stelle Sie auf den Marktplatz und schreibe "Bedient Euch".

1. Jemand frisst zu viel-> Magenverstimmung -> selber Schuld.
2. Jemand frisst, ist leider allergisch auf das Erdnussöl, kriegt Pickel -> selber Schuld.
3. Ich schreibe eine Inhaltsangabe ("Enthält kein Erdnussöl") und Punkt 2 tritt ein -> Arglistige Täuschung
4. Ich schütte einfach 10Gramm Capsaicin (Chilliextrakt ) rein und die Leute röcheln -> Arglistige Täuschung (aber lustig )

etc.

Im deutschen Recht gelten i.A. die Maximen: "Nach Bestem Wissen und Gewissen" , "Auf Treu und Glauben" sowie das Prinzip der Vermeidung einer "arglistigen Täuschung".

Du kannst Lizenzbestimmungen schreiben, wie Du willst. Das schützt Dich nicht vor dem Verstoß gegen diese Maximen. Andererseits kannst Du auf sämtliche Bestimmungen verzichten. Solange du ordendlich programmiert hast und keine delikaten Operationen ("ShellExec ('Format C:')") verwendest, musst Du dir keine Sorgen machen.

Und wenn Du einen HD-Optimierer schreibst und bei jeder Operation einen Warnhinweis anzeigst(natürlich mit der Möglichkeit des Abbruchs), kannst Du in zivilisierten Ländern (also NICHT in den USA ) nicht belangt werden, denn Du handelst ja "nach bestem Wissen und Gewissen" und überträgst die Verantwortung an den Anwender.

Ob Du Ärger bekommen kannst, hängt also ganz davon ab, WAS du verschenkst und eben WIE Du programmierst.

[meine Meinung]
Dessenungeachtet frage ich mich, wozu ich eine Lizenz für etwas Geschenktes benötige. Dann müsste ja jeder arme Schlucker, dem ich einen Euro schenke, erstmal einer Lizenzbestimmung zustimmen... So ein Blödsinn.

Wenn Du mir etwas schenkst, kann ich damit machen, was ich will. Punkt. Aus. Feierabend. Entweder so, oder behalte es. Ich will doch bei Etwas, was mir geschenkt wird, nicht ständig nachdenken müssen, ob ich das jetzt darf, oder nicht. Aber das ist, wie gesagt nur ...
[/meine Meinung]

Ach und noch etwas zu der Lizenzvereinbarung, die hier diskutiert wird: Wozu die GROSSBUCHSTABEN? Damit wird eine Klausel auch nicht "rechtswirksamer", sieht nur ... unprofessionell ... aus.
"Wenn ist das Nunstruck git und Slotermeyer? Ja! Beiherhund das Oder die Flipperwaldt gersput!"
(Monty Python "Joke Warefare")
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Balu der Bär
(Gast)

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#40

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 7. Nov 2006, 17:03
Zitat:
Dessenungeachtet frage ich mich, wozu ich eine Lizenz für etwas Geschenktes benötige. Dann müsste ja jeder arme Schlucker, dem ich einen Euro schenke, erstmal einer Lizenzbestimmung zustimmen... So ein Blödsinn.
Man benötigt eine Lizenz für etwas Geschenktes weil man z.B. verhindern will das Firmen es einsetzen. Oder aber ich schenke jemanden zwar das Programm, möchte aber nicht das er es verändert. Das wäre das Gleiche wenn ich jemandem zu Weihnachten einen originalen Picasso schenke, der neue Besitzer möchte das Kunstwerk selbst verändern und übermalen, mit einer Lizenz verhindere ich sowas (jedenfalls rechtlich).
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