
Zitat von
Reinhard Kern:
nein, ist mir nicht klar: du kannst nicht einfach eigene Zusätze und Ausnahmen zur
GPL dazudefinieren, das lässt die
GPL nicht zu und meiner Meinung nach ist alles, was du als Erweiterung in deine Lizenzbedingungen einfügst, von vornherein rechtlich unwirksam.
Offenbar nicht, wenn du dir die
offizielle GPL-FAQ durchgelesen hättest (verlinkt s.o.).

Zitat von
Reinhard Kern:
Nach Meinung von Linus Torvalds steht z.B. jegliches Programm, das unter Linux läuft, automatisch unter
GPL, egal ob der Ersteller damit einverstanden ist oder nicht. Das ist zwar nicht ganz unumstritten, aber da ich damit rechnen muss, dass diese "Infektionstheorie" von einem Gericht anerkannt wird, kann ich keine
GPL-Software für ein professionelles Projekt verwenden.
Die Meinung von Herrn Torvalds interessiert mich erstmal nicht die Bohne. Würde seine - viel weiter hergeholte - Theorie zutreffen, müßte ja - enger gefaßt - auch ein jedes Programm daß mit einem Compiler, der unter
GPL steht, kompiliert wurde, automatisch auch unter der
GPL stehen, was nicht der Fall ist.

Zitat von
Reinhard Kern:
Ob es zulässig ist, verschiedene Teile einer Software unter verschiedene Lizenzen zu stellen, übersteigt meine juristischen Kenntnisse, aber auf solche zweifelhaften Tricks würde ich mich lieber nicht verlassen. Unter harten
GPL-Verfechtern gilt wohl allgemein die Vorstellung, eine Zeile
GPL -> ganzes Softwarepaket
GPL.
Wovon in der
GPL aber
so nichts drin steht. Die Grenze existiert bei einem (gelinkten) Binärmodul. Eine
DLL unter
GPL macht nicht automatisch ein Programm
GPL, weil es die
DLL benutzt, das ist Quark. (Es sei denn natürlich, der Header des Interfaces steht unter
GPL, was ich aber oben schon ausgeschlossen habe, daher ja
ZLIB-Lizenz)

Zitat von
Reinhard Kern:
Aber unter uns brauchen wir das nicht weiter zu diskutieren, ich benutze die Software halt nicht. Es könnte aber sein, dass dich mal jemand verklagt, wenn sich herausstellt, dass du ihm Lizenzrechte gewährt hast, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, und er deswegen nachträgliche Lizenzgebühren an irgendjemand zahlen muss.
Genau dies wäre ja ebenfalls ausgeschlossen.

Zitat von
Reinhard Kern:
Oder er bekommt eine Abmahnung von einem selbsternannten
GPL-Interessenvertreter.
Kleiner Tip, ich bin auch einer
von "denen" (Veröffentlichung folgt in Kürze).

Zitat von
Reinhard Kern:
Eine Industriefirma, die dein Interface für eine Steuerung benutzt, könnte dadurch eine in der Höhe kaum begrenzten Schaden erleiden.
Eine Industriefirma könnte auch einfach mal ganz lieb ihre Juristen fragen, ob sie mit mir eine eigene Lizenz aushandeln, so daß sie sich keine Sorgen um die
GPL machen müssen. Als Copyright-Inhaber kann ich meine Software nämlich an jeden so lizensieren wie es mir paßt.
Nachtrag: Wenn die keinen Support wollen, wäre die Lizenz u.U. sogar genauso kostenlos wie die
GPL, nur eben ohne deren Haken.