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Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

Ein Thema von CG2003 · begonnen am 9. Nov 2005 · letzter Beitrag vom 30. Nov 2006
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Seite 6 von 7   « Erste     456 7      
Hansa

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#51

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 11. Nov 2005, 17:50
Zitat von Daniel G:
Warum, zum Henker, macht man es uns eigentlich so schwer?...
Du machst es Dir lediglich selber schwer. Der Name spielt nur eine Rolle für die Gewerbeanmeldung, Finanzamt usw. Unter welchem Namen die Tätigkeit nach außen hin ausgeübt wird, ist (fast) egal. Im Kleingedruckten muß lediglich der / Namen der Geschäftsführer und das dann wirklich mit richtigem Namen zu lesen sein, z.B. auf den Rechnungen. Das gilt allerdings nur für im Handelsregister eingetragene Firmen (GmbH,AG usw.) Zum "fast" : also gut, dann eben auch noch das : Patentrecht und geschützte Namen. War klar, daß das noch kommt. 8)

"SM-Software" kann man nur dann nicht nehmen, WENN der Name vorher bereits geschützt war. Falls nicht, dann kann man das verwenden. Wurde die Fa. HEUTE unter diesem Namen angemeldet und MORGEN läßt sich einer diesen Namen schützen, dann ist man selbst dann auf der richtigen Seite. Gegen "Sebastian Muth Software" kann überhaupt keiner was haben, wieviele "Bäcker Müller" gibt es wohl in D ? Sowas läßt sich definitiv nicht als Name/Marke schützen !
Gruß
Hansa
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DXler

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#52

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 11. Mai 2006, 22:49
Ich habe mir die 4 Seiten durchgelesen und bin zu folgendem Schluß gekommen: "Pauschal" kann man nicht sagen, ob ein Gewerbeschein benötigt wird oder nicht! Ebenso kann man nicht pauschal sagen, das man zum Ordnungsamt oder zum Gewerbeamt oder wo auch immer hin muß.

Soweit ich mitbekommen habe ist es nämlich städteabhängig wo man was bekommt!

Beispiel: bei uns im Ort gibt es eine Einrichtung die sich "Bürgerbüro" nennt. Man muß also nicht die 20 km bis zur Stadt fahren (in der wir eingemeindet wurden), sondern kann im Ort bleiben, wenn es um Paßverlängerungen, diverse Anträge, Gewerbeanmeldungen (aha... ) usw. geht.

Die grundlegende Frage ist also: wo muß ich genau hin?

Als nächstes muß man klären, ob man eine Gewerbeanmeldung benötigt oder nicht! Als (kompetenten) Ansprechpartner hat sich in meinen Augen die "Industrie und Handelskammer" (kurz "IHK") bewährt. Entweder gibt es bei der IHK einen Ansprechpartner für den Bereich "Neugründung / sich selbständig machen" oder aber die IHK hat einen Mitarbeiter der sich damit auskennt und entsprechend berät.

Einige IHK's bieten auch entsprechende "Informationstage" an, wo man sich entsprechend austauschen kann (hilfreich wenn man ein Gewerbe anmelden will und man noch einige Fragen hat).

Bei der IHK die bei uns "vor Ort" ist braucht man keinen Beitrag zahlen, aber man wird dort "gerne" aufgenommen.

Das Thema "Finanzamt" ist auch nicht "pauschal abzuhaken": da wird auch jedes Finanzamt im Rahmen seiner Vorschriften selbstständig arbeiten! Es (könnte!) von Nutzen sein, wenn man sich mit dem Finanzamt "kurzschließt" und sich informiert, was auf einen zukommt, wenn man ein Gewerbe anmeldet.

Bei unserer Stadt ist es z. B. so, das die einem 3 - 4 Jahre Zeit geben, um Gewinn zu erwirtschaften. Ist danach kein Gewinn "in Sicht", fangen sie an darüber "nachzudenken" den Gewerbebetrieb als "Liebhaberei" einzustufen. Kommt es dann richtig "dick" ist eine "Vorort Besichtigung" angesagt...

Das heißt im Klartext: es kommt ein Herr (oder Dame) im Anzug und Aktentasche unterm Arm vorbei und schaut sich die Lokalität an, in der der Betrieb sich befindet. (An dieser Stelle weise ich mal auf was hin, was auf 4 Seiten NIE zur Sprache kam: die Räumlichkeit der Betriebsstätte => damit ist das Zimmer gemeint, wo man seiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht!)

Hat man in dem Zimmer z. B. einen Fernseher, Spielekonsolen und Bett stehen, so hat man "gute Karten" das das Finanzamt das Gewerbe nicht anerkennt und dem Gewerbeinhaber "nahelegt" das Gewerbe abzumelden!

Entschließt sich dann der Gewerbetreibende seinen Gewerbeschein wieder abzugeben, so (zumindest bei uns!) ist er dazu verpflichtet 3 - 4 Jahre nach der Abmeldung seine Buchführung abzugeben! (irgendwie blödsinnig, aber auf der anderen Seite auch nachvollziehbar, denn er könnte ja ohne Gewerbeanmeldung munter weiter verkaufen und bringt das Finanzamt um seine Einnahmen!).

Ich hoffe mal das ich u. U. dem einem oder anderem Leser etwas "geholfen" habe und ihn wieder auf einen Weg gebracht habe, denn die letzten 3 Seiten sind mit Informationen so voll gestopft, das man beim Lesen "leichte Kopfschmerzen" bekommen konnte.

Eins ist auf alle Fälle klar: wenn ich eine Sache mehrmals verkaufe würde ich auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden, damit man auf der rechtlich sicheren Seite steht und nicht irgendwann die Steuerfahndung im Haus hat die selbiges "auf den Kopf" stellt, nur weil man gedacht hatte, das man irgendwelche Sachen so verkaufen kann und das dann nicht gewerblich macht...
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#53

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 11. Mai 2006, 23:03
Nachtrag zum Firmennamen: es wird zwischen "Unternehmen" und "Firma" unterschieden. Das Unternehmen schließt den Gewerbetreibenden, die (mögliche!) Produktionsstätte und alles das, was mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun hat, ein. Die Firma stellt lediglich das Unternehmen dar. Das heißt: im Internet, beim Schriftverkehr usw.

Für das Finanzamt und alle anderen Behörden ist das Unternehmen maßgebend! Der Name der Firma spielt eine "untergeordnete" Rolle. Wir haben z. B. ein Möbelgeschäft (Einzelunternehmung) und meine Eltern sind die Inhaber. Wenn sie Post von einer Behörde bekommen, steht ihr Vor- und Zuname in der Adresse.

Die Firma hat allerdings einen anderen Namen (hier: "Möbel Schwefer"). Bevor wieder die Sache mit dem Eintrag kommt: wir sind nicht im HR (Handelsregister) eingetragen!

Kurz gesagt: bei den Behörden muß der echte Vor- und Zuname angegeben werden (ist identisch mit dem Namen auf den die Gewerbeanmeldung läuft). Beim Schriftverkehr (Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) kann der Firmenname frei erfunden sein bzw. den Vor- und / oder Zunamen beinhalten!

So! Damit dürfte das auch geklärt sein.
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#54

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 12. Mai 2006, 10:30
Zitat:
[...] Eins ist auf alle Fälle klar: wenn ich eine Sache mehrmals verkaufe würde ich auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden, damit man auf der rechtlich sicheren Seite steht und nicht irgendwann die Steuerfahndung im Haus hat die selbiges "auf den Kopf" stellt, nur weil man gedacht hatte, das man irgendwelche Sachen so verkaufen kann und das dann nicht gewerblich macht...
Hier darf man Gewerberecht nicht mit fiskalischem Recht durcheinanderwürfeln. Dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht, wenn man seine Einkünfte nicht korrekt versteuert. Es gibt ja schliesslich auch den Status des "Freiberuflers", also des Selbständigen ohne gewerbliche Leistung, wobei natürlich der Verkauf von "Standardsoftware" als gewerbliche Leistung einzustufen ist.

Mit anderen Worten: egal ob gewerblich oder nicht, die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte ist unabdingbar. Die endgültige Auswahl (es gibt ja - sehr wichtig - auch umsatzsteuerrechtliche Dinge zu beachten) zum Wahl seines Status sollte in enger Abstimmung mit einem Steuerberater geschehen - hier kann man den einen oder anderen Euro in den Sand setzen.

Zitat:
Nachtrag zum Firmennamen: es wird zwischen "Unternehmen" und "Firma" unterschieden. Das Unternehmen schließt den Gewerbetreibenden, die (mögliche!) Produktionsstätte und alles das, was mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun hat, ein. Die Firma stellt lediglich das Unternehmen dar. Das heißt: im Internet, beim Schriftverkehr usw.
Besser: die Firma im handelsrechtlichen Sinne bezeichnet das Unternehmen eines Kaufmanns, stellt also quasi den rechtsgeschäftlichen (!) Namen des Unternehmens dar. Die Führung einer Firma durch einen Kaufmann impliziert damit die Unterwerfung der Unternehmung unter das strengere Handelsrecht. Ansonsten können Gewerbetreibende eine Geschäftsbezeichnung führen - hier wird also nochmal unterschieden.

Zitat:
[...] Beim Schriftverkehr (Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) kann der Firmenname frei erfunden sein bzw. den Vor- und / oder Zunamen beinhalten!
Nein, das kann man so nicht stehen lassen. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr (also Aussendarstellung, Schriftverkehr wie Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) sind diverse im BGB, HGB und Gewerberecht verankerte Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung der Bezeichnung zu beachten. Bei einer Einzelunternehmung zum Beispiel darf der zwingend zu nennende vollständige Name (d.h. mindestens ein voll ausgeschriebener Vorname und der voll ausgeschrieben Nachname) des Gewerbetreibenden mit einem Namenszusatz versehen sein (also z.B. MultiMediaSoftware Johannes Müller).

Mittlerweile bietet auch WikiPedia einige gute Beiträge zu den Themen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeordnung

P.S.: Achja, ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.
Robert Wachtel
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shadowman2k

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#55

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 15. Mai 2006, 12:23
@rwachtel:

Folgende Links sind kleine "FAQ"s, die grundlegende Fragen zur Gewerbeanmeldung, dem Finanzamt usw. beantworten:

- Gewerbeanmeldung,
- "Es geht los" als PDF-Datei,
- Gewerbetreibender1 als PDF-Datei

Alle Links sind von der Seite der "Shareware Autoren Vereinigung" (kurz: SAVe).


Tipp von mir: ich würde sie mir mal genau durchlesen...
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rwachtel

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#56

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 15. Mai 2006, 12:26
Zitat von shadowman2k:
@rwachtel [...] Tipp von mir: ich würde sie mir mal genau durchlesen...
Und jetzt verrate mir bitte, was dort anderes drinsteht als ich gesagt habe?
Robert Wachtel
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shadowman2k

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#57

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 15. Mai 2006, 14:05
@rwachtel:

Zitat:
Hier darf man Gewerberecht nicht mit fiskalischem Recht durcheinanderwürfeln. Dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht, wenn man seine Einkünfte nicht korrekt versteuert.
Also: "durcheinanderwürfeln" tue ich das bestimmt nicht, denn wenn ich hier in NRW ein Gewerbe anmelde, dann meldet sich das Finanzamt automatisch(!) bei mir und vergibt eine neue Steuernummer die ich ab dann anzugeben habe!

Zitat: (Gewerbeanmeldung.txt)

"Jeder, der in irgendeiner Form gewerblich tätig wird, muß ein Gewerbe bei der zuständigen Dienststelle seiner Gemeinde/Stadt anmelden, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Als Gewerbe zählt jede Art von Tätigkeit, die auf selbständiger Basis zur Erzielung von Einkünften ausgeübt wird und die nicht ausdrücklich als "freiberufliche" Tätigkeit anerkannt ist. Insbesondere zählt
jede Form von Handel, Handwerk, Produktion oder Dienstleistung als Gewerbe."

Sieht man nun diesen Sachverhalt mit dem von mir oben angeführten Eingangssatz im Zusammenhang, so ergibt sich daraus, das das Finanzamt sehr wohl daran interessiert ist, ob ein Gewerbeschein vorliegt oder nicht!

Ich weiß wovon ich spreche, da ich in 2001 selbst ein Gewerbe angemeldet habe.



Zitat:
Mit anderen Worten: egal ob gewerblich oder nicht, die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte ist unabdingbar.
Das wurde hier auch nie in Frage gestellt!



Zitat:
Besser: die Firma im handelsrechtlichen Sinne bezeichnet das Unternehmen eines Kaufmanns, stellt also quasi den rechtsgeschäftlichen (!) Namen des Unternehmens dar. Die Führung einer Firma durch einen Kaufmann impliziert damit die Unterwerfung der Unternehmung unter das strengere Handelsrecht. Ansonsten können Gewerbetreibende eine Geschäftsbezeichnung führen - hier wird also nochmal unterschieden
Zitat: (Gewerbetreibender1.pdf)

"Firma

Da ich ja ein Unternehmen führe, muss ich das auch irgendwie bezeichnen. Nenne ich
meine Firma doch.... STOP

Oben habe ich festgestellt, das ich kein Kaufmann bin. Der Begriff Firma ist ein Begriff, den das Handelsgesetzbuch prägt (§§ 18,19 HGB) und nichts anderes bedeutet, als die Bezeichnung für das Unternehmen eines Kaufmanns. Da ich kein Kaufmann bin, gilt das Handelsgesetzbuch aber nicht für mich, also kann ich auch keine Firma haben!

Landläufig wird Firma zwar von jedem für den Namen eines Unternehmens als Synonym
verwendet, aber die beteiligten Kreise, nämlich andere Unternehmer, verstehen darunter
ganz etwas anderes. Und als Kaufmann will ich mich ja nicht ausgeben (das könnte ein
paar unangenehme Rechtsfolgen nach sich ziehen....)."

Die Onlineausführung des Handelsgesetzbuches gibt es hier: Handelsgesetzbuch



Zitat:
Nein, das kann man so nicht stehen lassen. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr (also Aussendarstellung, Schriftverkehr wie Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) sind diverse im BGB, HGB und Gewerberecht verankerte Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung der Bezeichnung zu beachten. Bei einer Einzelunternehmung zum Beispiel darf der zwingend zu nennende vollständige Name (d.h. mindestens ein voll ausgeschriebener Vorname und der voll ausgeschrieben Nachname) des Gewerbetreibenden mit einem Namenszusatz versehen sein (also z.B. MultiMediaSoftware Johannes Müller).
Zitat: (Gewerbetreibender1.pdf)

"Blätter, Blätter, schon was gefunden (Kommentar siehe oben § 1 Tz. 53).
Kleingewerbetreibende führen als Unternehmensbezeichnung ihren Namen oder sie können eine Geschäftsbezeichnung führen, die kann danach sogar firmenähnlich sein, darf aber natürlich keinen Kaufmannszusatz enthalten. Klingt super, vielleicht sollte ich mein Unternehmen in Dreamproducts umbenennen? Da angegeben ist, das dies streitig ist, werde ich mich jedoch darauf nicht verlassen und keine Phantasiebezeichnung führen, denn das jemand gegen mich gem. § 37 HGB vorgeht, will ich bei meinen Mini-Einnahmen nicht riskieren.... Also werde ich mich darauf beschränken wie bisher als
Geschäftsbezeichnung meinen Namen plus Beschreibung ‚Entwicklung und Vertrieb von Software‘ zu verwenden, sicher ist sicher."


Bezüglich "Wikipedia": an sich ist das eine gute Sache. Allerdings darf man nicht vergessen, das die Seiten von "Usern für User" gemacht wurden und somit die ein oder andere (unter Umständen) "falsche" bzw. "nicht ganz korrekte" Information beinhalten könnte. Daher würde ich mich auf Quellen berufen, die von entsprechenden Fachleuten erstellt worden sind bzw. die aktuellsten Vorschriften beinhalten.

Ich habe nichts gegen das Wikipedia, nur sollte man "abgrenzen", ab wann die Information u. U. zu weitreichenden negativen Konsequenzen führen kann.
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rwachtel

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#58

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 15. Mai 2006, 14:29
Zitat von shadowman2k:
@rwachtel:

Zitat:
Hier darf man Gewerberecht nicht mit fiskalischem Recht durcheinanderwürfeln. Dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht, wenn man seine Einkünfte nicht korrekt versteuert.
Also: "durcheinanderwürfeln" tue ich das bestimmt nicht, denn wenn ich hier in NRW ein Gewerbe anmelde, dann meldet sich das Finanzamt automatisch(!) bei mir und vergibt eine neue Steuernummer die ich ab dann anzugeben habe!
Ich habe auch nie behauptet, dass Du etwas durcheinanderwürfelst. Wieso fühlst Du Dich angesprochen?

Ich habe auch nie behauptet, dass sich das Finanzamt nicht meldet, wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Dies hat aber weder etwas mit fiskalischem noch mit Gewerberecht zu tun - dies ist einfach nur eine Erleichterung für den frischen Gewerbetreibenden.

Dein Zitat beinhaltet übrigen nur gewerberechtliche Belange.

Zitat:
Sieht man nun diesen Sachverhalt mit dem von mir oben angeführten Eingangssatz im Zusammenhang, so ergibt sich daraus, das das Finanzamt sehr wohl daran interessiert ist, ob ein Gewerbeschein vorliegt oder nicht!
Nein.

Zitat:
Ich weiß wovon ich spreche, da ich in 2001 selbst ein Gewerbe angemeldet habe.
Na, das nenn ich mal ein tolles Qualifizierungsmerkmal...

Zitat:
Zitat:
Mit anderen Worten: egal ob gewerblich oder nicht, die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte ist unabdingbar.
Das wurde hier auch nie in Frage gestellt!
Habe ich das gesagt?

Zitat:
[Firma]
Komisch, hier schreibst Du dasselbe wie ich...

Übrigens: der Link zum Handelsgesetzbuch findet sich in den Wikipedia-Links. Ich wollte hier Redundanz vermeiden, aber wir könnten ja noch alle für einen Selbständigen relevanten Gesetze und Verordnungen aufzählen. Das überlasse ich aber Dir, ich habe die nächsten Tage besseres zu tun...

Zitat:
[Namenszusätze]
Und schon wieder wiederholst Du mich...

Zitat:
[Wikipedia]
Komisch, bei Wikipedia steht auch nichts anderes - sind Deine Informationen etwa auch "falsch" oder "nicht ganz korrekt"?

So, für mich ist hier jetzt EOT.
Robert Wachtel
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Puhbaehr
(Gast)

n/a Beiträge
 
#59

Eigene Erfahrung

  Alt 15. Mai 2006, 16:07
EOT := false;

Ok, meine eigenen Erfahrungen:

Da ich selbst am Anfang wenig Ahnung von Gewerbe hatte bin ich einfach (und so viel wusste ich) zum Gewerbeamt marschiert und hab mir einen Gewerbeschein geholt.

Tätigkeit als: Ersteller von Software, Handel mit Hard- und Software
Firmennamen wollten die gar keinen wissen. Lediglich Vor- und Zuname, Anschrift und ob es sich um ein Neben- oder Hauptgewerbe handelt. Ich hatte vorerst ein Nebengewerbe angemeldet und später ein Hauptgewerbe.
Von Finanzamt usw. wusste ich so ziemlich nichts.

Nach ein paar Tagen flatterte ein Brief mit meiner Steuernummer vom Finanzamt ins Haus. Wieder ein paar Tage Unterlagen zur Angabe der Besteuerrungsart usw.. Das Ausfüllen hat zwar etwas gedauert, war aber, da Anleitung usw. dabei lag, nicht wirklich kompliziert. Auf Deutsch: Es war zu meistern.
Wichtig hierbei: Alle Unterlagen die man bekommt sorgfältig und sofort abheften! Alle Unterlagen die man versendet (Post) oder persönlich abgibt 1 zu 1 kopieren und ebenfalls abheften! So kann man später immer nachvollziehen was man gemacht hat.

Ab da führte ich Buch, nein falsch, ich nahm ein Blatt Papier und schrieb mir alle Einnahmen und Ausgaben auf die ich für dieses Geschäft tätigte. Bsp.:
Also ich brauche Blätter und Stifte um mein Programm auf Blatt Papier zu entwerfen, um Notizen zu machen, um die Ein- und Ausgaben fest zu halten: Gekauft und Kassenzettel mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (wichtig!!) beim Einkauf verlangt und den zusammen mit einer Notiz für was es gebraucht wird abgeheftet. Auch eine Notiz drunter welche Steuer (Höhe) für was abgezogen werden soll.
Die wird später in die, sofern man sie machen muss, in die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und später in die Umsatzsteuererklärung eingetragen und zwar:
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen - hier kommt alles rein was später weiter verkauft wird. Bsp.: Ich kaufe von einem Händler 95 Softwarepakete (Spiele etc.) und will sie an meine Kunden weiter verkaufen.
Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen - hier kommt alles rein was ich brauche um das Unternehmen führen zu können. Bsp.: Papier, Schreibmaterial, Gegenstände wie Regale, Tische, Rechner, sogar Rechnungen wie Telefonrechnung lassen sich teilweise abrechnen, die Software die man benötigt um zu Programmieren, selbst die Bonbons die man seinen Kunden als Geschenk mit gibt.
Dabei wird jedesmal die Mehrwertsteuer (um die geht es hier) die man wenn man etwas kauft eingetragen.

Wichtig: Man sollte sich angewöhnen immer nach einem Kassenzettel mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu verlangen. Wenn man das eine Weile macht hat man das drin und versäumt es so nicht Rechnungen aufzuheben um, und das ist der Sinn, die Mehrwertsteuer zurück holen zu können.

Nachdem das Finanzamt die ausgefüllten Unterlagen bearbeitet und geantwortet hatte wurde ich als Kleinunternehmer eingestuft. D.h. ich musste lediglich mindestens täglich die Einnahmen und Ausgaben notieren (Rechnung aufheben reicht).
Und ich musste fürs erste Jahr jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen und abgeben. Wenn man keinen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellt so muss diese pünktlich zum Ende des Monats beim Finanzamt sein. Und zudem muss, sofern man Steuer bezahlen muss, die Steuer auf das Konto des Finanzamtes entrichtet werden.
Am Ende des Jahres werden die Summen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen gerechnet und in die Umsatzsteuererklärung geschrieben. Die wird zusammen mit den abgehefteten Rechnungen beim Finanzamt abgegeben.
Wichtig ist, dass das Finanzamt nachvollziehen muss warum eine Rechnung beigelegt worden ist.
Unter Umständen lassen sich sogar Essen im Restaurant abziehen (zu 70 %) sofern es sich dabei um ein Geschäftsessen handelte (bei dem z.B. über den Verkauf gesprochen wird).
Nachdem am Ende des Jahres das Finanzamt festgestellt hat, dass die Umsatzsteuer nicht mehr als 512 Euro war brauchte ich nur noch die Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres zu machen.

Nützlich ist es hier sich zwei aktuelle Gesetzbücher zu holen. Umsatzsteuerrecht und Einkommenssteuerrecht. Ein Buch kostet etwa 10 Euro. Selbst die Steuer die man für die Bücher bezahlt lässt sich absetzen.

So, mehr ist das ganze eigentlich nicht. Am Anfang scheint das ganze ziemlich kompliziert. Aber wenn man das einmal gemacht hat ist das ruckzuck drin. Es ist nicht kompliziert. Es ist lediglich viel Arbeit.
Aber solange man immer gleich die Rechnungen abheftet und dahinter oder irgendwo hinschreibt für was es gebraucht wurde und welche Steuer es betrifft hält sich die Arbeit im Grenzen.
Theoretisch würde es ausreichen jede Rechnung in einer Lättabox zu sammeln und die beim Finanzamt abzugeben.
Wer sich das alles sparen will, geht nachdem er beim Gewerbeamt war, zum Steuerberater und lässt den die Arbeit machen (was entsprechend Geld kostet). Hier hat man den Vorteil: Hat man doch mal einen Fehler gemacht so muss er dafür haften. Und er ist Berater in allen Steuersachen.

Übrigens: Firmenname bestand damals aus Nachname und Fantasiename mit dem Zusatz Inhaber Vorname Nachname. Als Firmenname hätte auch ein Fantasiename gereicht. Wichtig ist nur, dass der Inhaber dahinter oder darunter steht!
Das reicht aus. Will man jetzt eine Domain beantragen so reicht ein Fantasiename aus. Allerdings muss irgendwo auf der Seite, oder im Impressum, dass von jeder Seite erreichbar ist, der vollständige Firmenname mit Vor- und Zunamen, sowie die Anschrift, e-Mail-Adresse und wenn vorhanden die Umsatz-Ident-Nummer (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer!) eingetragen sein. In den Rechnungen die man für seine Verkauften Produkte oder Waren ausstellt muss ebenfalls Firmenname, Vor-, Nachname, Anschrift sowie hier Steuernummer und (wenn vorhanden) Umsatz-Ident-Nummer, sowie das aktuelle Datum, Seitenzahl, laufende Rechnungsnummer (die man selbst für jede Rechnung vergibt) und die Überschrift "Rechnung" drauf stehen. Auf der Rechnung müssen die Artikel, Menge bzw. Gewicht, Mehrwerststeuer und Endbetrag drauf stehen.
Eine Umsatz-Identnummer benötigt man nur dann wenn man mit dem Ausland handelt sprich dorthin Waren verkauft.

So wegen IHK: Die kamen auch von selbst. Allerdings sendeten die mir lediglich immer nur ein paar aktuelle Informationen zu sowie irgendso ein Heft. Nach einem Jahr wollten sie dann für dieses Heft Geld haben oder man sagt denen man will es nicht mehr und gut ist. Mehr wollte die IHK nicht von mir.

Ok...das wars dazu.
Gruß, Robert

EOT := true;
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Re: Eigene Erfahrung

  Alt 15. Mai 2006, 17:51
Zitat von Puhbaehr:
EOT := false;
Hehe, damit meinte ich nur meine Konversation mit shadowman2k

Darf ich ein paar Kleinigkeiten anmerken?

Zitat:
[Gewerbeamt] Firmennamen wollten die gar keinen wissen. [...]
Ja, weil Du eben als selbständiger Gewerbetreibender per se keine Firma verkörperst.

Zitat:
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen - hier kommt alles rein was später weiter verkauft wird. Bsp.: Ich kaufe von einem Händler 95 Softwarepakete (Spiele etc.) und will sie an meine Kunden weiter verkaufen.

Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen - hier kommt alles rein was ich brauche um das Unternehmen führen zu können. Bsp.: Papier, Schreibmaterial, Gegenstände wie Regale, Tische, Rechner, sogar Rechnungen wie Telefonrechnung lassen sich teilweise abrechnen, die Software die man benötigt um zu Programmieren, selbst die Bonbons die man seinen Kunden als Geschenk mit gibt.[...]
VORSICHT: innergmeinschaftlicher Erwerb bezeichnet im Gemeinschaftsgebiet bezogene Leistungen, d.h. aus einem der EG-Mitgliedsstaaten (nicht EU). Siehe hierzu auch Steuerlexikon Online. Die von Dir genannte Unterscheidung ist nicht korrekt.

Zitat:
Nützlich ist es hier sich zwei aktuelle Gesetzbücher zu holen. Umsatzsteuerrecht und Einkommenssteuerrecht.
Das würde ich noch um ein aktuelles BGB ergänzen. Wobei ganz klar gesagt werden sollte, dass das deutsche Steuerrecht nicht zu den einfachsten auf der Welt gehört. Je nach Umfang der Unternehmung gibt es Begrifflichkeiten, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Beispielhaft seien hier Abschreibungsmöglichkeiten, Rücklagen, Steuerverschiebungen, Abgrenzungen usw. usf. genannt. Daher sollte bei entsprechenden Umsatz meiner Meinung nach ein Steuerberater unbedingt hinzugezogen worden.

Zitat:
Theoretisch würde es ausreichen jede Rechnung in einer Lättabox zu sammeln und die beim Finanzamt abzugeben.
Wobei ich glaube, dass dies nicht mehr viel mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gemein hat

Zitat:
[...] Steuerberater [...] Hier hat man den Vorteil: Hat man doch mal einen Fehler gemacht so muss er dafür haften.
Zumindest theoretisch

Zitat:
[Rechnung] Steuernummer und (wenn vorhanden) Umsatz-Ident-Nummer [...]
...oder...

Zitat:
Eine Umsatz-Identnummer benötigt man nur dann wenn man mit dem Ausland handelt sprich dorthin Waren verkauft.
Genauer: Leistungen aus dem Ausland erhält oder dort erbringt.

Zitat:
So wegen IHK: Die kamen auch von selbst. Allerdings sendeten die mir lediglich immer nur ein paar aktuelle Informationen zu sowie irgendso ein Heft. Nach einem Jahr wollten sie dann für dieses Heft Geld haben oder man sagt denen man will es nicht mehr und gut ist. Mehr wollte die IHK nicht von mir.
Das ist unterschiedlich geregelt. Bei vielen IHKs wird man Zwangsmitglied, kann sich aber als Selbständiger mit entsprechendem Umsatznachweis von der Beitragspflicht freistellen lassen.
Robert Wachtel
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