Voraussetzung für den Erwerb der Software (hier Komponenten) in Deutschland ist:
Zitat von
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht,
Will heissen: Will ein Anbieter - egal ob er eine Niederlassung hier hat oder nicht - im Europäischen Raum seine Software vertreiben, so muss er diese rechtlichen Regelungen akzeptieren. Will er das nicht, muss er halt auf diesen unseren Markt verzichten.
Oder andersrum: Smith & Wesson dürfte mir auch keine M&P15PC verkaufen, wenn die keine Niederlassung in Europa hätten. *g*