Zitat von
Union:
Dass die Möglichkeit besteht ist ja in der EULA angegeben
Etwas Offtopic:
Solche Klauseln in "EULA's" sind in Deutschland rechtlich unwirksam, denn sie widersprechen geltendem Recht:
Wenn ich Lizenzen erwerbe, erschöpft sich das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers (hier DevExpress) an genau der Stelle, wenn ich als Käufer innerhalb der EU wohne. Das bedeutet, mir steht ein uneingeschränktes Wiederveräusserungsrecht zu. Nachzulesen in §69c Nr. 3 UrhG.
Eine 'Vereinbarung mit dem Endbenutzer' kann ein per Gesetz eingeräumtes Recht nicht aufheben.