Zitat:
Möglich wäre aber auch, dass die Zielperson zum Ansurfen einer unverdächtigen Website gelockt wird, von wo sich unbemerkt im Hintergrund das Spionageprogramm installiert.
Angeblich darf das doch nur per richterlichem Beschluß und nur bei der "gestimmten" Person gemacht werden,
aber wem fällt bei dem Satz was auf?
Denn was passiert, wenn zufällig eine fremde/unbeteiligte Person die Seite ansurft?