Der Benutzer muss bei der Installation eines Programms immer einem Vertrag ("EULA") zustimmen. Dieser Vertrag beinhaltet normalerweise auch die Klausel dass die Software auf dem Computer installiert wird. Ist der Vertrag nicht vorhanden und die Software trotzdem installiert, kann der Hersteller des Programms zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Freeware ist es aber sehr oft der Fall, dass irgendwo weit unten im Vertrag ein Kapitel ist, das besagt dass so genannte "Third Party Software" (normalerweise SpyWare oder AdWare) mitinstalliert wird. Sieht der Benutzer davon nichts, kann er sich auch nicht dagegen wehren, denn er hat dem Vertrag ja zugestimmt...Also, lieber einen langen Vertrag schreiben als eine lange Gerichtsvorladung zu kriegen