Zitat von
OregonGhost:
Ist nicht der Firmensitz automatisch auch Gerichtstand, so dass ein von mir bzw. meiner in Deutschland ansässigen Firma veröffentlichtes Programm nur nach deutschem Recht auseinander genommen werden darf? Sprich, die im vorigen Beitrag erwähnten falsch herum auf dem Klo sitzenden Amerikaner können mir nichts anhaben, außer sie verklagen mich in Deutschland, wo mich aber das deutsche Recht vor den meisten dämlichen Anklagen, wie man sie immer wieder aus Amerika hört, schützt?
IMHO kommt es nicht alleine auf den Firmensitz an, sondern, in welchem Land die Software veröffentlicht wird.
So meine ich, wenn Du ein Programm in Deutschland veröffentlichst, dann können sich die Amerikaner noch so oft falsch herum auf's Klo setzen, aber können Dir in dem Fall nichts anhaben, weil man hier (in DE) davon ausgeht, das der Benutzer weiß, wie man ein Klo benutzt.
Wie soll ein Programmierer wissen, in welchen Ländern was Strafbar sein könnte oder nicht?
Vielleicht ist es ja in irgendeinem Land per Strafe verboten, die Festplatte zu formatieren, bevor der Nutzer 3x OK geklickt hat.
Angaben ohne Gewehr und Gewähr