Hi Balu
Ich verstehe schon, wozu. Aber (meine Meinung): Verschenkt ist verschenkt. Wenn Du mir also endlich mal den Picasso schenkst, darf ich daraus einen Hut falten oder verbrennen (ok, ich werde vermutlich -zu Recht- weggesperrt). Ansonsten "überlässt" Du es mir unentgeltlich (es ist dann also eine "Leihgabe"). Das ist im Übrigen eine Sichtweise, die auch in der Studienarbeit vertreten wird.
Wenn du mir etwas schenkst, dann darf ich damit machen was ich will. So ist das wohl auch geregelt. Ein Geschenk mit Einschränkungen gibt es nicht.
Letztendlich ist die Frage aber die, ob Freeware verschenkt werden
kann .
Imho geht das sowieso nur mit Quellcode und Löschung aller Copyrightvermerke, nach dem Motto: Mach damit, was Du willst.
Übrigens ist das der Grund, weshalb ich keine Freeware produzieren würde. Entweder verschenke ich etwas (mit Quelltext und allem drum und dran) oder ich verticke es. Dann habe ich eine Bringschuld und die Sache ist eindeutig.