Zitat von
Daniel G:
Mit anderen Worten: Wenn ich den Verkäufer mit vorgehaltener Waffe dazu zwingen würde, mir eine Kopie einer Software auszuhändigen, dann hätte ich eine "Raubkopie".
In diesem Falle sollte man wohl eher von einer "illegalen Kopie" sprechen.
Diese Dramatisierung wird ja gerade gern als Rechtfertigung für drakonische Strafforderungen benutzt (siehe UrhG-Reform(en)).