Antwort Offtopic: Es geht um das Wort "Raubkopie" an sich. Nach dem StGb ist ein Raub:
Zitat:
§ 249
Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Mit anderen Worten: Wenn ich den Verkäufer mit vorgehaltener Waffe dazu zwingen würde, mir eine Kopie einer Software auszuhändigen, dann hätte ich eine "Raubkopie".
In diesem Falle sollte man wohl eher von einer "illegalen Kopie" sprechen.
[Antwort Offtopic Ende]