Moin FriFra,
Zitat von
FriFra:
Bei Boxed-Versionen ist das klar der Fall, aber bei Shareware hatte der Kunde genügend Möglichkeiten die Software vor dem Kauf zu Testen. Mit dem bezahlen der Sharewaregebühr drückt der Kunde aus, dass die Software seinen Anforderungen genügt - dies schiesst spätere Forderungen weitestgehend aus.
Sollte man denken, stimmt, aber:
kannst Du dazu vielleicht Urteile angeben? BGH Entscheidungen bevorzugt.
Oder auch die entsprechenden Gesetze?