Zitat von
stoxx:
Es steht Dir natürlich frei die Sofware neu zu entwickeln und (muss dann auch wirklich irgendwie anders sein, und wenn Dein ehemaliger Arbeitgebet "böse" ist, kann es vor Gericht wohl auch zu Softwaregutachten kommen)
warum denn das???
die software kann genau gleich sein wie die die er bei/für die firma gemacht hat...
soviel ich weiss kann man sich programme bzw. die ideen für programme nicht schützen lassen...
sonst wäre derjeniege der sich das "Hallo Welt" programm hätte patentieren und schützen lassen ein
reicher man...
wurde hier auch schon mal im forum diskutiert...
und ich bin mir auch wirklich nicht sicher, ob das rechtens is was der arbeitgeber vom schubi macht...
er hatte keinen
arbeitsvertrag...
meines wissens nach kann der arbeitgeber denn source code nur verlangen wenn er einen arbeitsvertrag unterschrieben hat in dem das auch geregelt bzw. erwähnt wird...
aber wie die anderen schon gesagt haben... frag mal bei nem anwalt oder so nach...