Zitat von
Schubi:
Die Software ist direkt für meinen Arbeitgeber entstanden, ist aber allgemein einsetzbar.
Mein Ansatz war nur dass der Quelltext doch eigentlich mein geistiges Eigentum sein müsste, so lange kein Arbeitsvertrag vorhanden war.
Nein. Auch ein mündlicher Vertrag kann genügen. Und alleine das Du Monatliches Gehalt bezogen hast spricht für den Vertrag.
Die SW ist allgemein einsetzbar - OK. Glaubst Du aber das du einem Gericht glaubhaft machen kannst das die SW auch entstanden wäre wenn Du von deinem Ex-Arbeitgeber kein Geld für "Anpassungen" bekommen hättest?
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.