Zitat von
Phoenix:
Anders sieht es aus, wenn die Signtur selber ein Zitat - und auch als solches gekennzeichnet - ist. Also wenn bei einem druntersteht "e=mc²- Albert Einstein" dann darfste das freilich - inkl. Urheberangabe - verwenden.
^^aber nach deutschem Urheberrecht auch nur dann, wenn der Urherber mehr als 70 Jahre verstorben ist und es keine entsprechende Erbengemeinschaft oder so gitb, die dies untersag, was aber höchst selten der Fall sein dürfte, sonst ist das auch bedenklich.
Johannes M.
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