Zitat:
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ohne Kenntnis der Mitarbeiter diese nicht überwachen darf und der Arbeitnehmer nicht versuchen darf, eine Überwachung durch den Arbeitsgeber auszuhebeln, wenn diese Überwachung rechtlich zulässig ist.
Das schließe ich mich ganz der Meinung von Orbmu2k an. Es hebelt das Überwachungssystem ja nicht aus. Er würde ja nur überwachen ob er überwacht wird. ...Welch ironie...
Robin W.
Ein Computer kann (fast) alles.... Man muss es ihm nur beibringen