Zitat von
Luckie:
Ich kenne mich mit Arbeitsrecht nicht so aus, aber ich wage zu bezewifeln, dass du noch einen guten Stand haben wirst, wenn entdeckt wird, dass du das Überwachungsprogramm ausgehebelt hast.
... den er aber haben würde, wenn er der Maßnahme widersprochen hätte?
Was soll daran nicht rechtens sein.
a.) der Arbeitgeber kann den Traffic auch an einem Router überwachen (effektiver)
b.) wenn der OP Admin auf seinem Rechner ist, kann er sowieso jegliche (lokalen) Maßnahmen aushebeln, sonst geht schonmal WinPCap usw. nicht ...