Ach, die "Delphi-PRAXiS" dürfte nach über 4 Jahre wohl schon lange als "notorisch bekannte Marke" bezeichnet werden und besitzt daher eh schon einen Grundschutz ... wenn also jemand jetzt urplötzlich den Namen für sich in anspuch nehmen wöllte, dann würde Daniel vermutlich vor den meisten deutschen Gerichten Recht bekommen ... wir sind also zu 99% sicher (na ja, so in etwa ._.)
Zitat:
Eingetragene Marken
Markenschutz nach dem deutschen Markenrecht besteht, wenn die Eintragung im Markenregister erfolgt ist, ein geschäftliches Kennzeichen Verkehrsgeltung besitzt oder notorisch bekannt ist. Eintragungsfähig sind nach dem seit dem 1. 1. 1995 geltenden Markengesetz (MarkenG) auch reine Worte oder Zeichen-Buchstaben-Kombinationen, also auch Domains. Im Unterschied zu den geschäftlichen Kennzeichen und Titeln müssen ...
oder siehe $3.5 und/oder $4 MarkenG
Ach ja, zum Thema ...
Zitat von
CG2003:
Ich glaube, das war nur bei Firmen der Fall, oder?
Bin mir da aber auch nicht 100%ig sicher.
ich glaub auch, daß es so ist ^^
Oder hab ich bisher dodal vergessen die Mitgliedgebüren zu zahlen