Zitat von
Olli:
Zitat von
Igotcha:
Ich habe nicht gesagt strafbar, er muss Deine Zustimmung einholen - aber was passiert, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst?
Ich vermute jene Zustimmung ist in einem normalen Arbeitsvertrag eines Entwicklers impliziert, nur bei ihm eben nicht (s.o.).
Zitat von
Igotcha:
Hier ist nämlich mein Problem gelagert: Ich bin Eigentümer, ich bin Urheber und da ich so freundlich war, eine 5 Zeilen-Funktion auf Bitten meines AG in meine Software einzubauen sagt dieser jetzt: "Ich hätte schon gerne die Quellen, denn wenn Du mal nicht mehr da bist, wer soll sonst bei Bedarf die 5 Zeilen anpassen?"
Hast du das Projekt begonnen bevor du zu dem Arbeitgeber kamst? Wenn ja, solltest du dir überlegen den Source deinem AG zu lizensieren (nicht-exklusives Nutzungsrecht gegen Bares) oder eben es zu verweigern. Denn in diesem Fall hat der Arbeitgeber wegen der 5 Zeilen keinen Anspruch auf das Gesamtwerk! Wenn er Wartung der Software wünschen sollte, kannst du das gegen Vorabzahlung (Bedingungen vorher aushandeln und mit AG in einem separaten Vertrag behandeln) auch anbieten (angenommen du willst das).
Laß dich nicht über's Ohr hauen
Das Projekt war schon davor entstanden, aber wir werden es wie folgt regeln, dass mein AG eine Lizenz käuflich erwirbt (inkl. Quelltext), aber diese Software ausschließlich intern einsetzen darf. Keine Vertriebsrechte o.ä.
Gruß Igotcha