Wow
Da hab ich ja wohl für einige Verwirrung gesorgt. Jedenfalls blick ich jetzt nicht mehr durch
Einige gute Ansatzpunkte sind dabei. Jetzt müsste man nur noch wissen ob es wirklich so ist.
Besonders mit dem Urheberrecht am Quellcode ist das natürlich eine Interessante Sache für mich.
Zitat:
Bei dem Code (also Quelltext) den Du geschrieben hast, bist Du der "Urheber", auch wenn das Endprodukt (Kompilat) Deinem AG gehört. Dies ergibt jetzt folgende, problematische Situation: Die Software gehört Deinem AG, er darf die Software aber nicht verändern (also den Quellcode) ohne Deine Zustimmung einzuholen (Urheberrecht).
Das wäre ja quasi ein Super Kündigungsschutz