Zitat von
Puhbaehr:
EOT := false;
Hehe, damit meinte ich nur meine Konversation mit shadowman2k
Darf ich ein paar Kleinigkeiten anmerken?
Zitat:
[Gewerbeamt] Firmennamen wollten die gar keinen wissen. [...]
Ja, weil Du eben als selbständiger Gewerbetreibender per se keine Firma verkörperst.
Zitat:
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen - hier kommt alles rein was später weiter verkauft wird. Bsp.: Ich kaufe von einem Händler 95 Softwarepakete (Spiele etc.) und will sie an meine Kunden weiter verkaufen.
Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen - hier kommt alles rein was ich brauche um das Unternehmen führen zu können. Bsp.: Papier, Schreibmaterial, Gegenstände wie Regale, Tische, Rechner, sogar Rechnungen wie Telefonrechnung lassen sich teilweise abrechnen, die Software die man benötigt um zu Programmieren, selbst die Bonbons die man seinen Kunden als Geschenk mit gibt.[...]
VORSICHT:
innergmeinschaftlicher Erwerb bezeichnet im Gemeinschaftsgebiet bezogene Leistungen, d.h. aus einem der EG-Mitgliedsstaaten (nicht EU). Siehe hierzu auch
Steuerlexikon Online. Die von Dir genannte Unterscheidung ist nicht korrekt.
Zitat:
Nützlich ist es hier sich zwei aktuelle Gesetzbücher zu holen. Umsatzsteuerrecht und Einkommenssteuerrecht.
Das würde ich noch um ein aktuelles BGB ergänzen. Wobei ganz klar gesagt werden sollte, dass das deutsche Steuerrecht nicht zu den einfachsten auf der Welt gehört. Je nach Umfang der Unternehmung gibt es Begrifflichkeiten, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Beispielhaft seien hier Abschreibungsmöglichkeiten, Rücklagen, Steuerverschiebungen, Abgrenzungen usw. usf. genannt. Daher sollte bei entsprechenden Umsatz meiner Meinung nach ein Steuerberater unbedingt hinzugezogen worden.
Zitat:
Theoretisch würde es ausreichen jede Rechnung in einer Lättabox zu sammeln und die beim Finanzamt abzugeben.
Wobei ich glaube, dass dies nicht mehr viel mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gemein hat
Zitat:
[...] Steuerberater [...] Hier hat man den Vorteil: Hat man doch mal einen Fehler gemacht so muss er dafür haften.
Zumindest theoretisch
Zitat:
[Rechnung] Steuernummer und (wenn vorhanden) Umsatz-Ident-Nummer [...]
...
oder...
Zitat:
Eine Umsatz-Identnummer benötigt man nur dann wenn man mit dem Ausland handelt sprich dorthin Waren verkauft.
Genauer: Leistungen aus dem Ausland erhält oder dort erbringt.
Zitat:
So wegen IHK: Die kamen auch von selbst. Allerdings sendeten die mir lediglich immer nur ein paar aktuelle Informationen zu sowie irgendso ein Heft. Nach einem Jahr wollten sie dann für dieses Heft Geld haben oder man sagt denen man will es nicht mehr und gut ist. Mehr wollte die IHK nicht von mir.
Das ist unterschiedlich geregelt. Bei vielen IHKs wird man Zwangsmitglied, kann sich aber als Selbständiger mit entsprechendem Umsatznachweis von der Beitragspflicht freistellen lassen.