Zitat von
shadowman2k:
@rwachtel:
Zitat:
Hier darf man Gewerberecht nicht mit fiskalischem Recht durcheinanderwürfeln. Dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht, wenn man seine Einkünfte nicht korrekt versteuert.
Also: "durcheinanderwürfeln" tue ich das bestimmt nicht, denn wenn ich hier in NRW ein Gewerbe anmelde, dann meldet sich das Finanzamt
automatisch(!) bei mir und vergibt eine neue Steuernummer die ich ab dann anzugeben habe!
Ich habe auch nie behauptet, dass
Du etwas durcheinanderwürfelst. Wieso fühlst Du Dich angesprochen?
Ich habe auch nie behauptet, dass sich das Finanzamt nicht meldet, wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Dies hat aber weder etwas mit fiskalischem noch mit Gewerberecht zu tun - dies ist einfach nur eine Erleichterung für den frischen Gewerbetreibenden.
Dein Zitat beinhaltet übrigen nur gewerberechtliche Belange.
Zitat:
Sieht man nun diesen Sachverhalt mit dem von mir oben angeführten Eingangssatz im Zusammenhang, so ergibt sich daraus, das das Finanzamt sehr wohl daran interessiert ist, ob ein Gewerbeschein vorliegt oder nicht!
Nein.
Zitat:
Ich weiß wovon ich spreche, da ich in 2001 selbst ein Gewerbe angemeldet habe.
Na, das nenn ich mal ein tolles Qualifizierungsmerkmal...
Zitat:
Zitat:
Mit anderen Worten: egal ob gewerblich oder nicht, die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte ist unabdingbar.
Das wurde hier auch nie in Frage gestellt!
Habe ich das gesagt?
Zitat:
[Firma]
Komisch, hier schreibst Du dasselbe wie ich...
Übrigens: der Link zum Handelsgesetzbuch findet sich in den Wikipedia-Links. Ich wollte hier Redundanz vermeiden, aber wir könnten ja noch alle für einen Selbständigen relevanten Gesetze und Verordnungen aufzählen. Das überlasse ich aber Dir, ich habe die nächsten Tage besseres zu tun...
Zitat:
[Namenszusätze]
Und schon wieder wiederholst Du mich...
Zitat:
[Wikipedia]
Komisch, bei Wikipedia steht auch nichts anderes - sind Deine Informationen etwa auch "falsch" oder "nicht ganz korrekt"?
So, für mich ist hier jetzt EOT.