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shadowman2k

Registriert seit: 15. Mai 2006
2 Beiträge
 
#57

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 15. Mai 2006, 14:05
@rwachtel:

Zitat:
Hier darf man Gewerberecht nicht mit fiskalischem Recht durcheinanderwürfeln. Dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht, wenn man seine Einkünfte nicht korrekt versteuert.
Also: "durcheinanderwürfeln" tue ich das bestimmt nicht, denn wenn ich hier in NRW ein Gewerbe anmelde, dann meldet sich das Finanzamt automatisch(!) bei mir und vergibt eine neue Steuernummer die ich ab dann anzugeben habe!

Zitat: (Gewerbeanmeldung.txt)

"Jeder, der in irgendeiner Form gewerblich tätig wird, muß ein Gewerbe bei der zuständigen Dienststelle seiner Gemeinde/Stadt anmelden, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Als Gewerbe zählt jede Art von Tätigkeit, die auf selbständiger Basis zur Erzielung von Einkünften ausgeübt wird und die nicht ausdrücklich als "freiberufliche" Tätigkeit anerkannt ist. Insbesondere zählt
jede Form von Handel, Handwerk, Produktion oder Dienstleistung als Gewerbe."

Sieht man nun diesen Sachverhalt mit dem von mir oben angeführten Eingangssatz im Zusammenhang, so ergibt sich daraus, das das Finanzamt sehr wohl daran interessiert ist, ob ein Gewerbeschein vorliegt oder nicht!

Ich weiß wovon ich spreche, da ich in 2001 selbst ein Gewerbe angemeldet habe.



Zitat:
Mit anderen Worten: egal ob gewerblich oder nicht, die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte ist unabdingbar.
Das wurde hier auch nie in Frage gestellt!



Zitat:
Besser: die Firma im handelsrechtlichen Sinne bezeichnet das Unternehmen eines Kaufmanns, stellt also quasi den rechtsgeschäftlichen (!) Namen des Unternehmens dar. Die Führung einer Firma durch einen Kaufmann impliziert damit die Unterwerfung der Unternehmung unter das strengere Handelsrecht. Ansonsten können Gewerbetreibende eine Geschäftsbezeichnung führen - hier wird also nochmal unterschieden
Zitat: (Gewerbetreibender1.pdf)

"Firma

Da ich ja ein Unternehmen führe, muss ich das auch irgendwie bezeichnen. Nenne ich
meine Firma doch.... STOP

Oben habe ich festgestellt, das ich kein Kaufmann bin. Der Begriff Firma ist ein Begriff, den das Handelsgesetzbuch prägt (§§ 18,19 HGB) und nichts anderes bedeutet, als die Bezeichnung für das Unternehmen eines Kaufmanns. Da ich kein Kaufmann bin, gilt das Handelsgesetzbuch aber nicht für mich, also kann ich auch keine Firma haben!

Landläufig wird Firma zwar von jedem für den Namen eines Unternehmens als Synonym
verwendet, aber die beteiligten Kreise, nämlich andere Unternehmer, verstehen darunter
ganz etwas anderes. Und als Kaufmann will ich mich ja nicht ausgeben (das könnte ein
paar unangenehme Rechtsfolgen nach sich ziehen....)."

Die Onlineausführung des Handelsgesetzbuches gibt es hier: Handelsgesetzbuch



Zitat:
Nein, das kann man so nicht stehen lassen. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr (also Aussendarstellung, Schriftverkehr wie Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) sind diverse im BGB, HGB und Gewerberecht verankerte Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung der Bezeichnung zu beachten. Bei einer Einzelunternehmung zum Beispiel darf der zwingend zu nennende vollständige Name (d.h. mindestens ein voll ausgeschriebener Vorname und der voll ausgeschrieben Nachname) des Gewerbetreibenden mit einem Namenszusatz versehen sein (also z.B. MultiMediaSoftware Johannes Müller).
Zitat: (Gewerbetreibender1.pdf)

"Blätter, Blätter, schon was gefunden (Kommentar siehe oben § 1 Tz. 53).
Kleingewerbetreibende führen als Unternehmensbezeichnung ihren Namen oder sie können eine Geschäftsbezeichnung führen, die kann danach sogar firmenähnlich sein, darf aber natürlich keinen Kaufmannszusatz enthalten. Klingt super, vielleicht sollte ich mein Unternehmen in Dreamproducts umbenennen? Da angegeben ist, das dies streitig ist, werde ich mich jedoch darauf nicht verlassen und keine Phantasiebezeichnung führen, denn das jemand gegen mich gem. § 37 HGB vorgeht, will ich bei meinen Mini-Einnahmen nicht riskieren.... Also werde ich mich darauf beschränken wie bisher als
Geschäftsbezeichnung meinen Namen plus Beschreibung ‚Entwicklung und Vertrieb von Software‘ zu verwenden, sicher ist sicher."


Bezüglich "Wikipedia": an sich ist das eine gute Sache. Allerdings darf man nicht vergessen, das die Seiten von "Usern für User" gemacht wurden und somit die ein oder andere (unter Umständen) "falsche" bzw. "nicht ganz korrekte" Information beinhalten könnte. Daher würde ich mich auf Quellen berufen, die von entsprechenden Fachleuten erstellt worden sind bzw. die aktuellsten Vorschriften beinhalten.

Ich habe nichts gegen das Wikipedia, nur sollte man "abgrenzen", ab wann die Information u. U. zu weitreichenden negativen Konsequenzen führen kann.
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