Nachtrag zum Firmennamen: es wird zwischen "Unternehmen" und "Firma" unterschieden. Das Unternehmen schließt den Gewerbetreibenden, die (mögliche!) Produktionsstätte und alles das, was mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun hat, ein. Die Firma stellt lediglich das Unternehmen dar. Das heißt: im Internet, beim Schriftverkehr usw.
Für das Finanzamt und alle anderen Behörden ist das Unternehmen maßgebend! Der Name der Firma spielt eine "untergeordnete" Rolle. Wir haben z. B. ein Möbelgeschäft (Einzelunternehmung) und meine Eltern sind die Inhaber. Wenn sie Post von einer Behörde bekommen, steht ihr Vor- und Zuname in der Adresse.
Die Firma hat allerdings einen anderen Namen (hier: "Möbel Schwefer"). Bevor wieder die Sache mit dem Eintrag kommt: wir sind nicht im HR (Handelsregister) eingetragen!
Kurz gesagt: bei den Behörden muß der
echte Vor- und Zuname angegeben werden (ist identisch mit dem Namen auf den die Gewerbeanmeldung läuft). Beim Schriftverkehr (Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.)
kann der Firmenname frei erfunden sein bzw. den Vor- und / oder Zunamen beinhalten!
So!
Damit dürfte das auch geklärt sein.