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DXler

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#52

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?

  Alt 11. Mai 2006, 22:49
Ich habe mir die 4 Seiten durchgelesen und bin zu folgendem Schluß gekommen: "Pauschal" kann man nicht sagen, ob ein Gewerbeschein benötigt wird oder nicht! Ebenso kann man nicht pauschal sagen, das man zum Ordnungsamt oder zum Gewerbeamt oder wo auch immer hin muß.

Soweit ich mitbekommen habe ist es nämlich städteabhängig wo man was bekommt!

Beispiel: bei uns im Ort gibt es eine Einrichtung die sich "Bürgerbüro" nennt. Man muß also nicht die 20 km bis zur Stadt fahren (in der wir eingemeindet wurden), sondern kann im Ort bleiben, wenn es um Paßverlängerungen, diverse Anträge, Gewerbeanmeldungen (aha... ) usw. geht.

Die grundlegende Frage ist also: wo muß ich genau hin?

Als nächstes muß man klären, ob man eine Gewerbeanmeldung benötigt oder nicht! Als (kompetenten) Ansprechpartner hat sich in meinen Augen die "Industrie und Handelskammer" (kurz "IHK") bewährt. Entweder gibt es bei der IHK einen Ansprechpartner für den Bereich "Neugründung / sich selbständig machen" oder aber die IHK hat einen Mitarbeiter der sich damit auskennt und entsprechend berät.

Einige IHK's bieten auch entsprechende "Informationstage" an, wo man sich entsprechend austauschen kann (hilfreich wenn man ein Gewerbe anmelden will und man noch einige Fragen hat).

Bei der IHK die bei uns "vor Ort" ist braucht man keinen Beitrag zahlen, aber man wird dort "gerne" aufgenommen.

Das Thema "Finanzamt" ist auch nicht "pauschal abzuhaken": da wird auch jedes Finanzamt im Rahmen seiner Vorschriften selbstständig arbeiten! Es (könnte!) von Nutzen sein, wenn man sich mit dem Finanzamt "kurzschließt" und sich informiert, was auf einen zukommt, wenn man ein Gewerbe anmeldet.

Bei unserer Stadt ist es z. B. so, das die einem 3 - 4 Jahre Zeit geben, um Gewinn zu erwirtschaften. Ist danach kein Gewinn "in Sicht", fangen sie an darüber "nachzudenken" den Gewerbebetrieb als "Liebhaberei" einzustufen. Kommt es dann richtig "dick" ist eine "Vorort Besichtigung" angesagt...

Das heißt im Klartext: es kommt ein Herr (oder Dame) im Anzug und Aktentasche unterm Arm vorbei und schaut sich die Lokalität an, in der der Betrieb sich befindet. (An dieser Stelle weise ich mal auf was hin, was auf 4 Seiten NIE zur Sprache kam: die Räumlichkeit der Betriebsstätte => damit ist das Zimmer gemeint, wo man seiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht!)

Hat man in dem Zimmer z. B. einen Fernseher, Spielekonsolen und Bett stehen, so hat man "gute Karten" das das Finanzamt das Gewerbe nicht anerkennt und dem Gewerbeinhaber "nahelegt" das Gewerbe abzumelden!

Entschließt sich dann der Gewerbetreibende seinen Gewerbeschein wieder abzugeben, so (zumindest bei uns!) ist er dazu verpflichtet 3 - 4 Jahre nach der Abmeldung seine Buchführung abzugeben! (irgendwie blödsinnig, aber auf der anderen Seite auch nachvollziehbar, denn er könnte ja ohne Gewerbeanmeldung munter weiter verkaufen und bringt das Finanzamt um seine Einnahmen!).

Ich hoffe mal das ich u. U. dem einem oder anderem Leser etwas "geholfen" habe und ihn wieder auf einen Weg gebracht habe, denn die letzten 3 Seiten sind mit Informationen so voll gestopft, das man beim Lesen "leichte Kopfschmerzen" bekommen konnte.

Eins ist auf alle Fälle klar: wenn ich eine Sache mehrmals verkaufe würde ich auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden, damit man auf der rechtlich sicheren Seite steht und nicht irgendwann die Steuerfahndung im Haus hat die selbiges "auf den Kopf" stellt, nur weil man gedacht hatte, das man irgendwelche Sachen so verkaufen kann und das dann nicht gewerblich macht...
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