Ich würde es auch schon aufgrund der schon soviel vorhanden WIN*-Programme anders nennen. Auch ein Name kann hervorragen. Aber irgendwie wollte der Fragesteller eher rechtliche Hilfe als gut gemeinte Hinweise zur Namensgebung
Und was das anbelangt, gehe ich als Nichtjurist davon aus, daß er das ohne Problem machen darf.