Zitat von
Grishnak:
Lasst doch einfach einen Minderjährigen - am besten ein Kind unter 7 Jahren - den [Weiter]-Button der EULA klicken!
Die Willenserklärung eines nicht Geschäftsfähigen ist aber nur schwebend unwirkam. Sie wird nur dann wirklich unwirksam, wenn der Vormund nicht einverstanden ist. Also muss man dem Kind dabei das Klicken auf "weiter" ausdrücklich verbieten (womit aber sichergestellt wäre, dass es erst recht draufklickt)
(Für alle, die sich mit dem BGB wirklich auskennen: ist nicht so ernst gemeint)
Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. (Winston Churchill)