Zitat von
Daniel G:
Zitat von
3_of_8:
Ja, aber wenn ich das Häkchen ankreuze, bevor ein Gesetz die EULAs rechtskräftig macht, dann galten die ja zu dem Zeitpunkt noch nicht. Nulla poena sine lege.
Ja, aber hätten sie gegolten, wärest du damit ja einverstanden gewesen. Aber es gilt ja immer noch: In dubio pro reo.
Scenario:
erste Installation VOR der Gesetzesnovellierung.
zweite Installation NACH der Gesetzesnovellierung.
und schon greift das neue. Und da Du die Aktivierung vornehmen musst, ist nachweisbar wann Du installiert hast. Ausnahme: Du hast ein Install-Medium (
MSDN, oder Volume-Licence etc., die müssen nicht aktiviert werden)
und über das "in dubio pro reo" reden wir gesondert...... ich hab mittlerweilen eher den Eindruck als wenn das "in dubio ante reo" heisst...
Gruss
EL