Zitat von
Nicolai1605:
Zitat von
emsländer:
Verstösst ein Punkt gegen geltendes Recht, so ist der gesamte Vertrag ungültig.
Das wäre dann ja nun eindeutig der Fall, oder? Kann ich dann mit meinem Windows machen was ich will? Auf mehreren PCs installieren kopien machen etc...
Wäre das dann alles legal, nur weil der ein oder andere Punkt nach dem hiesigen Recht nicht gültig ist? Das kanns ja auch nicht sein, oder?
Da sich da die Geister streiten, wird auch nach unserem Gesetz 1 Lizenz - 1 Rechner zu Grunde gelegt. Da urteilen die Richter gern mit dem Spruch: Ein Buch kann auch nur eine Person (zeitgleich) lesen. Aber manipulieren darfst Du Dein Windows nach Herzenslust, denn in Deinem Buch kannst ja auch rumkritzeln wie Du willst.
Eines der Hauptprobleme bei der EULA ist, das man diese EULA nicht zum Vertragsbestandteil BEIM Kauf macht, sondern den Besitzer (nach unserem Recht Eigentümer) nach dem Kauf ein weiteres Vertragswerk unter die Nase hält. Und das ist bei uns nicht gesetzeskonform.
Gruss
EL