Den finanziellen Schaden muss der Webmaster zivilrechtlich geltent machen und fällt so unter das Zivilrecht und nicht unter das Strafrecht. Es gibt keinen Artikel, dass es mir verbietet einen Link nicht so oft zu klicken wie ich will.
Und ob es hier mal anders gehandhabt wurde, weiß ich jetzt nicht. Bitte zurück zum Thema.
Zitat von
pdg:
Wie man Felder ausfüllt und Buttons drückt weiß ich aber nicht wie man es macht das er drückt bis der Button nich mehr da ist
Deswegen sollst du ja auch im Forum suchen, da steht es nämlich.