Zitat von
tigerman33:
Man ist nicht geschützt durch einen englischen Lizenzhinweis? Wenn ich den in Kisuaheli abfasse, okay, da kann ichs noch nachvollziehen. Aber Englisch?
Und daraus ergibt sich
IMHO doch gleich ein neues Problem: Angenommen ich stell mein Programm zum Download (mit deutschem oder meinethalben auch englischem EULA), und ein Franzose lädt sich das runter, zerschießt seinen Computer damit. Kann er mich jetzt verklagen oder nicht?
Ist da nicht auch der Anwender verpflichtet, die Lizenz zu lesen und zu verstehen? Ich meine, er will das Programm verwenden, dazu muß er ja die Lizenz kennen. Wenn er die nicht versteht oder nicht lesen kann, sollte er von der Installation absehen. Ich würde bei mir auch kein Programm von ner russischen Webseite runterladen, wenn nur ne russische Textdatei dabeiliegt und ich keinen blassen Schimmer hab, was das Programm wohl macht.
Daniel
(Anmerkung: Ich verstehe kein russisch, deswegen hab ich dies als Beispiel genannt. Ich habe nichts gegen russische Programme.)