Zitat von
glkgereon:
Wenn du in einem kurzen Haftungsausschluss schreibst, das du jegliche Haftung für durch dein Programm entstandene Schäden ausschließt, so sollte das keine Grundlage haben.
Das würde bedeuten, dass man sich durch einen Haftungsausschluss aus jeglicher Verantwortung stehlen könnte. Das geht nicht!
Zitat von
Assun:
Kann mir die geschädigte Person, dessen Board ja eindeutig durch mein Tool zerstört wurde dann gerichtlich was anhaben ?
Dann müsste man fragen:
Wurde das Tool sachgerecht angewandt?
Musste man mit der Zerstörung bei unsachgerechter Anwandung rechnen?
Ist für die Zerstörung ein Fehler in der Programmierung verantwortlich?
Hätte das Vorhandensein des Fehlers dem Autor auffallen müssen?
Zitat von
Luckie:
@Assun: Englisch sparchige Lizenztexte haben in Deutschland, glaube ich, keine Gültigkeit, da man nicht davon ausgehen kann, dass derjenige auch englisch spricht und ihn verstehen kann.
Normalerweise ist die Lizenz in der selben Sprache wie das Programm abgefasst. Was willst Du mit einem Programm, wenn Du es nicht verstehen kannst?
Oder mal ganz drastisch ausgedrückt, könnte ich Deine Aussage so auslegen: Weil ich die englischsprachige Lizenz einer kommerziellen Software nicht verstehe, darf ich diese cracken!