Man ist nicht geschützt durch einen englischen Lizenzhinweis? Wenn ich den in Kisuaheli abfasse, okay, da kann ichs noch nachvollziehen. Aber Englisch?
Und daraus ergibt sich
IMHO doch gleich ein neues Problem: Angenommen ich stell mein Programm zum Download (mit deutschem oder meinethalben auch englischem EULA), und ein Franzose lädt sich das runter, zerschießt seinen Computer damit. Kann er mich jetzt verklagen oder nicht?