Einen Geschädigten, der finanziell gut dasteht und dem von seinem Anwalt Hoffnungen gemacht wurden, wirst du natürlich viel schneller am Hals haben als Lieschen Müller, die von Tuten und Blasen keine Ahnung hat... (sprich, die weder Geld zum Klagen hat, noch Erkennen kann, dass womöglich deine Software am Supergau schuld war)
Wer genug Geld zum Klagen hat, hat halt nichts zu verlieren...
Zitat:
Für die unentgeltliche Überlassung von Freeware ist eine Haftung mangels Zustandekommen eines Vertrages mit Haftungsanspruch ausgeschlossen.
Auch wenn es im deutschen Gesetz so drin steht. Wer weiß, wie es woanders ausgelegt wird und in wie fern man dir deshalb nicht trotzdem das Leben schwer machen kann...
Also nimmt am Besten solche Lizenztexte, wie es die großen Firmen tun, die werden sich nämlich schon gut von ihren Anwälten haben beraten lassen.
Gruß
Pfoto