Zitat von
Daniel G:
Warum, zum Henker, macht man es uns eigentlich so schwer?...
Du machst es Dir lediglich selber schwer. Der Name spielt nur eine Rolle für die Gewerbeanmeldung, Finanzamt usw. Unter welchem Namen die Tätigkeit nach außen hin ausgeübt wird, ist (fast) egal. Im Kleingedruckten muß lediglich der / Namen der Geschäftsführer und das dann wirklich mit richtigem Namen zu lesen sein, z.B. auf den Rechnungen. Das gilt allerdings nur für im Handelsregister eingetragene Firmen (GmbH,AG usw.) Zum "fast" : also gut, dann eben auch noch das : Patentrecht und geschützte Namen.
War klar, daß das noch kommt. 8)
"SM-Software" kann man nur dann nicht nehmen, WENN der Name vorher bereits geschützt war. Falls nicht, dann kann man das verwenden. Wurde die Fa. HEUTE unter diesem Namen angemeldet und MORGEN läßt sich einer diesen Namen schützen, dann ist man selbst dann auf der richtigen Seite. Gegen "Sebastian Muth Software" kann überhaupt keiner was haben, wieviele "Bäcker Müller" gibt es wohl in D ? Sowas läßt sich definitiv nicht als Name/Marke schützen !