Zitat von
Hansa:
[...]Und es werden jetzt auch tatsächlich objektiv falsche
Aussagen gemacht.[...]
Welche?
Zitat:
[...] Der Firmenname muß also komplett ausgeschrieben werden ? [...]
Der Name, unter dem er handelt, ja. Dies ist genau genommen kein Firmenname, sondern der Name des Unternehmens.
Zitat:
Mit Vor- und Nachname, oder wie ist das gemeint ?
Ja, natürlich.
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...el=2&count=3.2.
Zitat:
Statt "Sebastian Mundt Software" kann er selbstverständlich auch "SM Software" auf die Rechnungen schreiben.
Nein, darf er definitiv nicht. Der Rechnungsempfänger braucht solche Rechnungen übrigens auch nicht zu begleichen, denn er könnte sie unter Umständen nicht von der Steuer absetzen.
Google Pflichtangaben auf Rechnungen
Zitat:
Ich war jedenfalls noch nie in einem "Hotel Wolfgang-Eberhard Schmitt" oder im "Restaurant Karl Heinz"
Du warst aber schon oft in einem "Hotel zum goldenen Hirsch Inhaber Wolfgang-Eberhard Schmitt".