Zitat von
Hansa:
Dann gebe mal in Google nur "GBR" ein. Wo ist z.B. bei der "Musik-Direkt GbR" Vor- und Nachname ? Um solchen unnötigen Fragen aus dem Weg zu gehen braucht er sich ja nur den G-Schein zu holen.
Dann schau bitte mal ins BGB!
Es gibt halt leider immer noch ein Unterschied zwischen Theorie und wirklichkeit!
EDIT:
Hab grad mal bischen gestöbert.
Einzelunternehmen
Firmennamen ist der Vor- und Zuname des Existenzgründers, eventuell mit Branchen- oder Tätigkeitsbeschreibung. Unternehmer, die sich ins Handelsregister eingetragen haben, können auch einen Fantasienamen wählen, allerdings kombiniert mit der Bezeichnung eingetragener Kaufmann/Kauffrau (e. K. oder ekfm).
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Für den Firmennamen gilt: Er muss die Nachnamen aller Gesellschafter enthalten sowie mindestens einen Vornamen.