Zitat von
CG2003:
Aber ich denke mal, wenn ich mir einfach nur einen Gewerbeschein hole, reicht es halt nicht.
Jetzt habt ihr ihn endlich so weit, was ?
Und es werden jetzt auch tatsächlich objektiv falsche
Aussagen gemacht. Wie ich vorher schon sagte : wer viel frägt kriegt viele Antworten. Je mehr Fragen umso mehr falsche Antworten sind dabei. Der Firmenname muß also komplett ausgeschrieben werden ?
Zitat von
rwachtel:
..bist Du als Einzelunternehmung verpflichtet, zumindest einen Vornamen und Deinen Nachnamen jeweils vollständig auszuschreiben. Dein Beispiel war also vollkommen korrekt.
Mit Vor- und Nachname, oder wie ist das gemeint ? Statt "Sebastian Mundt Software" kann er selbstverständlich auch "SM Software" auf die Rechnungen schreiben. Nun ja, diese Abkürzung taugt nicht so richtig, wer weiß was die dann denken ?
Ich war jedenfalls noch nie in einem "Hotel Wolfgang-Eberhard Schmitt" oder im "Restaurant Karl Heinz"
Jetzt verwirrt den armen Kerl nicht noch mehr.