Zitat von
dfried:
Das kommt auf die Gesellschaftsform an, eine GBR bzw. Einzelpersonenfirma dar sich keinen "Phantasienamen" geben, da muss der eigentliche Name immer Bestandteil des Namens sein (und glaub auch vorne stehen).
Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) darf sich einen frei wählbaren Namen ausdenken.
Das würde also bedeuten, das der Beispiel-Name "Sebastian Mundt Software" nutzbar bzw. erlaubt wäre?
Wie sieht es mit Zusätzen aus, wie z.B. so hier:
"Sebastian Mundt Software - Web-Entwicklung, Anwendungs-Programmierung, Service"
Wäre sowas akzeptabel / erlaubt?
Darf man sich ein eigenes Logo entwerfen?