Zitat von
raffo:
Zitat von
Daniel G:
.... Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt?...
Unter den heutigen gesetzlichen Gesichtpunkten (leider) nicht mehr, Du musst alles und jedes (MwSt, Steuer-Erklärung ) sofort abgeben, das war mal als ich meine Fa. in 1997 gründete, da brauchte ich auch als Kleinunternehmer nur 1x jährlich berichten!
Hmm.... wie umständlich... Und alles andere würde nur Probleme bringen... Was ich mich allerdings Frage:
Ab wann ist eine Tätigkeit denn dauerhaft ?
Zitat:
Das mit Deiner GmBH ist interessant. Mit Personengesellschaft und Gewerbe kenne ich mehree IHK´s wo diese Mindestumsatzregelung greift. Würde jetzt mal tippen, das die in der Satzung stehen habenm, dass GmbH auf alle Fälle zahlen, was aus meiner Sicht auch zumindest fraglich ist. Bin, aber kein Jurist, würde mich hier aber beim Landratsamt erkundigen welche Regelungen da noch greifen. Bei der IHK selbst bringt das wohl wenig
Also, wenn das mit der IHK so'n Problem ist, warum gründet man denn nicht einfach eine Briefkastenfirma in z.B. England als Ltd. ? Da hat man als aufstrebender "Geschäftsmann" zumindestens bei dem Startkapital weniger Probleme. Allerdings fallen dann auch etwagige Steuervergünstigungen weg.