Zitat von
mschaefer:
[...] Die Zwangsmitgliedschaft gibt es bei einigen IHK´s.
Soviel mir bekannt, gibt es da keine Ausnahmen.
Zitat:
Das heisst aber nicht, dass man auch Zahlen muß. Auch IHK´s sind nicht im rechtsfreien Raum als Raubritter unterwegs.
Auf welcher Rechtsgrundlage (ausser der jeweiligen Satzung) basiert denn Deine Annahme?
Zitat:
Man kann sich dann von den Mitgliedsgebühren aufgrund geringfügigen Umsatzes befreien lassen.
Ich habe hier 'ne GmbH aus Thüringen, die seit ihrer Gründung vor ein paar Jahren nicht einen Cent Umsatz geschweige denn Gewinn gemacht hat. Jetzt rate mal, was die dortige IHK haben will - richtig: Beiträge. Der Geschäftsführer der GmbH weigert sich allerdings beharrlich...
Tatsächlich gibt es in der Satzung der dortigen IHK keine Möglichkeit einer Befreiung von Beiträgen.