Moin, moin,
Zitat:
Ob Du einen Gewerbeschein benötigst, regelt die Gewerbeordnung. Die besagt, dass jegliche gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden muss. Gewerblich gilt jede auf Dauer angelegt Tätigkeit, die gemäß Einkommensteuergesetz nicht als freiberuflich einzuordnen ist.
Da kann ich nur anmerken: Präzise, so ist es!
Und ist planmäßiger Handel mit Hardware als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen: N e i n.
-> Aussage ok
Und aus der Gewerbeordnung geht mit einer gewissen Deutung aktuell zum Beispiel die Einordnung als Freiberufler / Künstler bei Einzelauftragssoftware oder die des Gewerbes bei planmäßigem Vertrieb einer Software hervor. Für dieses eine Programm wird er wohl znächst keinen Gewerbeschein brauchen. Den Absatz muss er erstmal bekommen.
Unter dem Threadthema mit Einzelprogramm würde ich sagen: -> Aussage zumindest nicht ko.
Und den Eintrag beim Finanzamt oder sagen wir meinetwegen die Einstufung dafür gibt es selbverständlich. Sonst bräuchte man die Sache mit dem Gewerbeschein ja überhaupt nicht.
-> In dem Punkt kann man sich über die Vokabel Eintrag oder Einstufung unterhalten.
Die Zwangsmitgliedschaft gibt es bei einigen IHK´s. Das heisst aber nicht, dass man auch Zahlen muß. Auch IHK´s sind nicht im rechtsfreien Raum als Raubritter unterwegs. Man kann sich dann von den Mitgliedsgebühren aufgrund geringfügigen Umsatzes befreien lassen. Das hat eher was mit der Erfassung von Neugründungen zutun.
Ja die Idee mit der Sharewarevereinigung find ich immernoch gut (bei solchen Zitaten bin ich hilflos)
Grüße // Martin