Zitat von
Hansa:
Zitat:
da das Angestelltenverhältnis, oder wie man das nennen soll, eines Freiberuflers dem eines Künstlers entspricht.
Wenn der angestellt ist, dann gilt er eben NICHT als Künstler, das ist ja der Witz.
Ich sagte ja, dass ich mir nicht sicher bin, wie man das nennt, wenn mn gleichzeitig sein eigener Chef und eigener Angestellter ist. Freiberufler eben oder so.