Zitat von
hkais:
...wo wird das bestimmt, dass es rechtliche Bedingungen für den Passwortschutz gibt?
Hmmm... in einem Gesetzt?
So weit ich weiss müssen Programme über die zum Beispiel die Buchhaltung gemacht wird unter anderem einen Schutz haben um das ändern der Daten ohne verwendung des Programmes zu verhindern. Sonnst werden sie vom Finanzamt überhaupt nicht anerkannt.
Genauso muss bei elektronischen Fahrtenbüchern verhindert werden das es eine Manipulationsmöglichkeit der erfassten Daten gibt. Ansonsten werden von solchen Programmen erstellte Fahrtenbücher nicht anerkannt.
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"