Zitat von
tommie-lie:
Die Weitergabe ist doch erlaubt, es muss nur die Lizenz mitgegeben werden.
Sorry, das war schlecht formuliert. Das "nicht erlaubt" bezieht sich auf unter Punkt 1
Zitat:
..Als Zwang (read: sie dürfen keinen Lizenzbestimmungen unterliegen)
Jup.
Zitat von
Sharky:
...Das lässt sich bei den allermeisten OpenSource-Lizenzen nicht machen, da sie in englischer Sprache verfasst sind....
Auch wenn hier sicher kein Jurist vorhanden ist.
Ich behaupte jetzt einfach einmal das eine Lizenz die
hier in der DP jemand an seinen eigenen Quellcode bindet in deutscher Sprache vorliegen
muss. Das "Vertragsverhältniss" wird in Deutschland geschlossen und muss dem zufolge in deutscher Amtsprache abgefasst sein.
Kleines Gegen-Beispiel für eine Lizenz:
- Lezeni.
- Dero usare no paldero meo progrems kona quanit.
- Konna leznsi duo komplenti westanze.
.
.
So, stimmst Du meiner Lizenz zu?
P.S.: Aber ich denke es sollten erst einmal die Kernpunkte geklärt werden.
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"