Zitat von
Sharky:
- Quellcodes (egal welcher Länge) deren Lizenz die Weitergabe
- nur mit weitergabe der original Lizenz erlaubt
sind in der DP nicht erwünscht da dies nicht erlaubt ist.
Die Weitergabe ist doch erlaubt, es muss nur die Lizenz mitgegeben werden.
Zitat von
Sharky:
- Eigene Quellcodes unterliegen keinen Lizenzbestimmungen
Als Zwang (read: sie dürfen keinen Lizenzbestimmungen unterliegen) oder als Möglichkeit (read: sie unteerliegen seitens der
DP nicht automatisch einer bestimmten Lizenz)?
Zitat von
Sharky:
- Wenn der Code einer Lizenz unterliegt muss diese in deutscher Sprache vorhanden sein
Das lässt sich bei den allermeisten OpenSource-Lizenzen nicht machen, da sie in englischer Sprache verfasst sind. Falls es Übersetzungen gibt, sind diese von Privatpersonen geschrieben worden, sind weder beglaubigt noch überprüft und haben nicht die geringste Rechtswirksamkeit, sind also nicht als "Lizenz in deutscher Sprache" zu betrachten. Damit bleiben nur selbstgeschusterte Lizenzen, und ich bezweifle, daß der Großteil der Mitgleider hier eine eigene Lizenz besser hinbekommt, als die FSF, Berkeley oder die Mozilla Foundation.