Bei GIF sieht es rechtlich so aus, dass das Verwenden, also Anzeigen der Bilder naturgemäß kostenlos ist. Zum ERZEUGEN dagegen, ist eine Lizenz erforderlich. Aus diesem Grund wird weder bei Borland, noch bei Microsoft eine GIF-Komponente mitgeliefert.
Es gibt kommerzielle GIF-Kompos, die sind lizenziert, d.h. die Lizenz ist im Kaufpreis mit enthalten. Jeder Entwickler, welcher eine solche Komponente rechtsmäßig erworben hat, darf damit also Anwendungen erstellen, welche GIF-Dateien erzeugen.
Die Anbieter von Freeware-GIF-Kompos schreiben dagegen immer dazu, dass man diese Komponenten legal nur zum Anzeigen vorhandener GIF-Bilder verwenden darf. Ansonsten müsse sich der Anwender selbst mit Unisys wegen des Kaufes einer Lizenz in Verbindung setzen.
In der Praxis sind allerdings keine Fälle bekannt, wo Unisys einen Freeware-Autor vor den Kadi gezerrt hätte. Bei der Erstellung kommerzieller Software sollte man allerdings unbedingt eine lizenzierte Komponente verwenden. Es ist verständlich, dass der Rechte-Inhaber kein Einsehen hat, wenn sich jemand um die Lizenzgebühr drücken will, aber die Absicht hat, mit seinem Erzeugnis Geld zu verdienen.