Zitat von
Phoenix:
Nur solltest Du dafür sorgen das der Screenshot legal ist (will heissen dafür auch nur Lizenzierte Software nutzen).
Potentiell kann die
GUI als (Gebrauchs-)Muster geschützt sein. Es gibt also noch mehr zu beachten als eine legale Kopie. Aber ich kenne keinen Fall, in dem jemand für einen Screenshot verurteilt worden wäre. Es wäre genauso wie wenn jemand verurteilt würde weil er eine Stadt fotografiert. Hingegen wenn er Personen auf seinen Fotos hätte, müßte er die Fragen, es sei denn die befinden sich in einer großen Gruppe.