Zitat von
PierreB:
Was für Sachen können denn dann z.B. auf einen zukommen, wenn man "haften" muss ?
Ziemlich kompliziert das ganze, da muss man ja Jurist sein.
Die Angst vor dem Tod, beeinträchtigt nur Dein Leben, aber verhindert den Tod nicht.
- Deine Software löscht Kundendaten. Du müsstest die Kosten der Wiederbeschaffung ( Eingabe / Personalkosten ) übernehmen.
- Viele Lizenzverträge schreiben daher ein tägliches Backup der Daten vor.
Manche Verträge begrenzen die Haftungssumme auf den Kaufpreis der Software ( Bis dahin gezahlte Miete )
Was letztendlich gültig ist, wird der Richter entscheiden im betreffenden Fall. Nicht der Vertrag.
Meine Vermutung ist, dass man sich eher darum streiten wird, ob es nun leicht oder grob fahrlässig ist.
Letztendlich Auslegungssache, der Vertrag ist dann sch... eiß egal.
Und wenn der Richter zufällig Deinen Softwaregutachter kennt, dann hast Du riesen Glück und die andere Seite Pech.
Alles schon vorgekommen, nicht nur vom Hörensagen, weil es ein Freund von der Cousine der Großmutter des Bruders gesagt hat, der es irgendwo im Internet gelesen hat
Und wenn der Richter gerade Verstopfung hat, dann hast unter Umständen auch ein Problem !
Die aktuelle Rechtssprechung ist halt sehr wichtig.