Zitat:
Ich frag mich die ganze Zeit was Schäden die das Leben betreffen sind.
Ergänzung:
Ein Softwareverkauf muss sich an das BGB halten. Für Software ist im Normalfall nicht unbedingt eine Schädigung des Lebens zu erwarten
Und im BGB sind nicht nur Softwareverkäufe geregelt.
Wenn Du aber nun jegliche Haftung ( in Deutschland ) ausschließen würdest, dann wird die ganze Klausel ungültig.
Somit kann es Dir passieren, dass Du aufgrund eines kompletten Ausschlußes der Haftung auf einmal voll haftbar bist.
Zu beachten ist bitte auch die Salvatorische Klausel in dem Zusammenhang !
und Gerichtsstandsvereinbarung nicht vergessen
auch wenn das unwichtig erscheint.
Phantasie ist etwas, was sich manche Leute gar nicht vorstellen können.